habe mir aus diversen Büchern einige Zufriedenheitsaussagen zusammengesucht.
Halte dich am besten an "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen", das ist DAS Standardwerk und die meisten schreiben eh daraus ab. Abgesehen davon findet man auf diversen Internetseiten und in Büchern so ziemlich jede denkbare Deutung.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat zudem einige richtungsweisende Entscheidungen getroffen, z.B. folgende:
Eine Notenskala mit nur fünf Noten läßt nicht die gesamte Bandbreite der Bewertung zu. Eine Notenskala mit sieben Stufen läßt weitere Bewertungen nach oben wie nach unten zu. Es empfiehlt sich, folgende Notenskala zu übernehmen: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt" = sehr gute Leistungen; "stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt" = gute Leistungen; "zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt" = vollbefriedigende Leistungen; "stets zu unserer Zufriedenheit erledigt" = befriedigende Leistungen; "zu unserer Zufriedenheit erledigt" = ausreichende Leistungen; "im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt" = mangelhafte Leistungen; "zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht" = unzureichende Leistungen. - LAG Hamm 13.2.1992 - 4 Sa 1077/91
Zu deinen Aussagen:
Das "stets" ist schon das Zünglein an der Waage - ohne das "stets" ist es keine glatte Note 1 mehr.
Der Ausdruck "ihm/ihr übertragen" gibt mitunter Anlass zur Kritik, es klingt nach geringer Eigeninitiative.
Besser ist "alle Aufgaben...". Ob "ihm übertragenen", "an ihn gestellten" oder "alle ihm gestellten" ist Jacke wie Hose.