Autor Thema: Zweideutiger Passus?  (Gelesen 2723 mal)

Gina

  • Gast
Zweideutiger Passus?
« am: April 19, 2007, 11:09:33 Vormittag »
Hallo zusammen,

habe in meinem Praktikumszeugnis folgenden Passus, den ich für fraglich halte:

Frau G. zeigte reges Interesse an ihrer Arbeit und erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.
Frau G. verfügt zudem über ein bemerkenswertes Bildungsniveau, das sie stets zu einer interessanten Gesprächspartnerin machte.

Wie darf ich dies verstehen?
 :roll:
Danke im Voraus für Eure Stellungnahme![/b]

Maggy

  • Gast
Zweideutiger Passus?
« Antwort #1 am: April 20, 2007, 10:16:19 Vormittag »
Zitat
Frau G. zeigte reges Interesse an ihrer Arbeit und erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Das "rege Interesse" ist bei Praktikanten ok, in einem normalen Arbeitsverhältnis wäre es hingegen selbstverständlich, dass man nicht desinteressiert auftritt.
Komisch ist aber, das hier der erste und der letzte Teil der Leistungsbewertung in einem Satz zusammengefasst sind. D.h. in einem Praktikumszeugnis wird im Leistungsteil eigentlich als erstes die Motivation (u.a. auch das Interesse) bewertet, dann die Fähigkeiten und der im Praktikum erlangte Wissensstand, die Lern- und Arbeitsweise sowie der Lern- und Arbeitserfolg. Das alles wird dann in der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammen gefasst. Es wirkt also seltsam, wenn man nur vom ersten Interesse gleich auf die Gesamtnote kommt, die hier übrigens der Note 3 entspricht und somit auch schon Kritik äußert.

Zitat
Frau G. verfügt zudem über ein bemerkenswertes Bildungsniveau, das sie stets zu einer interessanten Gesprächspartnerin machte.

Das ist ein klarer Hinweis darauf, dass lange Privatgespräche geführt wurden ("Quatschbase"). Ich halte diese Formulierung für unzulässig, sie fällt unter das Geheimcode-Verbot. Damit wäre die Note 3 auch nicht mehr glaubwürdig.

Vermutlich sind das nicht die einzigen Auffälligkeiten im Zeugnis. Wenn das Zeugnis für eine schulische Ausbildung war (z.B. Uni), würde ich um eine einfache Praktikumsbescheinigung bitten, ohne Wertung. Das genügt in solchen Fällen. Anderfalls, wenn es ein freiwilliges Praktikum war,  würde ich entweder das Zeugnis verbessern lassen (kostet z.B. bei arbeitszeugnis.de für Praktikanten 59 Euro) und damit nochmal zum Arbeitgeber gehen, oder es schlichtweg "unter den Tisch fallen lassen", das Praktikum also im Lebenslauf nicht mehr erwähnen.

Gina

  • Gast
zweideutiger Passus?
« Antwort #2 am: April 23, 2007, 11:18:49 Vormittag »
Vielen Dank Maggy,

habe ja jetzt ein paar handfeste Argumente.
Werde nochmal einen Versuch starten, um das Zeugnis ändern zu lassen.

Vielen herzlichen Dank, du hast mir sehr weitergeholfen!