ist seit dem x.xxxxx 19xx als Buchbinderin in unserem Unternehmen tätig
Gut, also das Arbeitsverhältis besteht mindestens seit 8 Jahren. Das ist wichtig zu wissen.
Frau x arbeitet selbstständig und eigenverantwortlich
Das bezieht sich auf die Arbeitsweise. Da Aufwertungen (stets, sehr...) fehlen entspricht das der Note 3, aber natürlich sollte bei der Arbeitsweise auch auf Sorgfalt, Effizienz, Zuverlässigkeit usw. eingegangen werden.
und erledigt die ihr übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit.
Das verweist auf die Gesamtnote 3. Diese so genannte Leistungszusammenfassunhg mit dem Grad der Zufriedenheit hat die Funktion, alle Einzelwertungen zu einer Gesamtnote zusammen zu fassen.
Die Einzelwertungen sind: Engagement, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise und Erfolg. Und mit Ausnahme der Arbeitsweise bleiben diese Aspekte bei dir alle unberücksichtigt (= Leistungen waren nicht der Rede wert). Nur ein Satz zur Leistung, das ist viel viel viel zu wenig.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war bisher immer korrekt und einwandfrei.
Das klingt ok, wobei es besser wäre, wenn das "korrekt" entfällt. "Immer einwandfrei" steht für die Note 1-2, "immer korrekt" steht eher für die Note 4. Es gibt halt einige Attribute, die nur Mindestanforderungen benennen, dazu gehören neben "korrekt" z.B. auch "ordnungsgemäß" oder "ohne Tadel".
Ich würde dir folgendes empfehlen: Lass das Zeugnis ausführlicher gestalten und reiche es beim Arbeitgeber als Formulierungsvorschlag ein. Bei arbeitszeugnis.de nennt sich das "Zeugnisüberarbeitung" und kostet 79 Euro. Ein späteres Abschlusszeugnis darf dann von diesem Wortlaut nicht mehr ohne weiteres abweichen.