Ein vollständiges Zeugnis besteht im Leistungsteil aus bis zu sieben Einzel-Abschnitten (u.a. Engagement, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Erfolg), die dann in der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit der einer Gesamtnote zusammengefasst werden.
Auffällig ist zunächst, dass sich der Grad der Zufriedenheit in Ihrem Zeugnis nur auf die Erfolge, nicht - wie üblich - auf die Leistung insgesamt bezieht. Die Formulierung "jederzeit zufrieden" verweist auf die Note "4+". Vor allem sagt das Zeugnis nichts zu den wichtigen Abschnitten Engagement, Fähigkeiten und Wissen sowie zur Leistung insgesamt aus. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php