Autor Thema: Zwichenzeugnis  (Gelesen 10655 mal)

Maria

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Zwichenzeugnis
« am: Juni 10, 2005, 12:54:48 Nachmittag »
Hallo,

habe folgendes Problem. Mir wurde von meinem Arbeitgeber ein Zeugnis ausgestellt. Die Formulierungen entsprechen der Note 1, das habe ich anhand der Checkliste herausgefunden.

Aber es gibt 4 Auffälligkeiten, was mir Sorgen macht.

1) Ich stehe kurz vor Erhalt der Kündigung, trotzdem wurde mir ein Zwischenzeugnis anstatt eines "Vorläufigen Zeugnisses", wie es bei anderen Themen erwähnt wurde ausgestellt. Ist das korrekt oder falsch?

2) Am Anfang wird erwähnt, dass mein unbefristeter Vertrag aufgrund guter Leistungen in einen unbefristeten Vertrag verlängert wurde. Geht das denn mit den Einzel- und Gesamtnote(n) zusammen? Oder ist das ein Widerspruch?

3) Bei der Bewrtung meiner Leistungen wird eine Tätigleit erwähnt, die aber NICHT am Anfang bei der Tätigleistbeschreibung aufgelistet wurde.

4) Mein Zeugnis endet mit: Wir stellen dieses Zw.-Zeugnis auf Wunsch von Frau X aus.

Der Dank und Bedauern fehlt komplett. Damit wird doch das ganze Zeugnis extrem abgeschwächt.

Das könnte eventuell daran liegen, dass die Blätter oben und unten den Firmennamen und Adressen enthalten, wodurch man nicht soviel schreiben kann, ausser man verjleinert die Schrift, dann ist aber alles sehr klein.

Was halten sie davon?

Maria

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Zwichenzeugnis
« Antwort #1 am: Juni 10, 2005, 13:28:37 Nachmittag »
Halten sie folgende Schritte für richtig?

1) Das "Zwischenzeugnis" in "Vorläufiges Zeugnis" ändern
2) die "guten Leistungen " am Anfang in "sehr gute" Leistungen umbennen
3)die fehlende Tätigkeit in die Besachreibung mitaufnhemen
3) Die Bedauerns- und Dankesformel eingliedern. Welche Formulierung neutzt man aber bei einem vorläufigen Zeugnis?

Maria

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Zwichenzeugnis
« Antwort #2 am: Juni 10, 2005, 13:36:53 Nachmittag »
Trotz der Veränderungen würde der Text nicht auf seine Seite passen, da die Unterschriften der beiden Unterzeichner auf die nächste Seite fallen würde, und das trotz Schriftgrad 11,5 (times New Roman).
Was kann man denn da machen?

Klaus Schiller

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Zwichenzeugnis
« Antwort #3 am: Juni 10, 2005, 22:25:42 Nachmittag »
1) Ich stehe kurz vor Erhalt der Kündigung, trotzdem wurde mir ein Zwischenzeugnis anstatt eines "Vorläufigen Zeugnisses", wie es bei anderen Themen erwähnt wurde ausgestellt. Ist das korrekt oder falsch?
Wenn die Kündigung noch nicht ausgesprochen ist, befinden Sie sich natürlich noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Erst wenn das Ausscheiden eines Arbeitnehmers durch Aussprache der Kündigung feststeht, wird ein "Vorläufiges Zeugnis" oder auch "Vorläufiges Abschlusszeugnis" ausgestellt. Ein Zwischenzeugnis erhält man in ungekündigter Stellung. Das eigentliche Abschlusszeugnis wird dann erst nach dem letzten Arbeitstag ausgestellt.  

2) Am Anfang wird erwähnt, dass mein unbefristeter Vertrag aufgrund guter Leistungen in einen unbefristeten Vertrag verlängert wurde. Geht das denn mit den Einzel- und Gesamtnote(n) zusammen? Oder ist das ein Widerspruch?
Sie meinen, weil nicht gleich von "sehr guten Leistungen" die Rede ist? Eine solche Floskel sollte man nicht überbewerten, es macht die Note 1 nicht unglaubwürdig.

3) Bei der Bewrtung meiner Leistungen wird eine Tätigleit erwähnt, die aber NICHT am Anfang bei der Tätigleistbeschreibung aufgelistet wurde.
siehe unten
 
4) Mein Zeugnis endet mit: Wir stellen dieses Zw.-Zeugnis auf Wunsch von Frau X aus. Der Dank und Bedauern fehlt komplett. Damit wird doch das ganze Zeugnis extrem abgeschwächt.
Ohne Kündigung gibt es (noch) kein Ausscheiden, ohne Ausscheiden gibt es nichts zu bedauern. Ein Dank wäre allerdings auch in einem Zwischenzeugnis zu erwarten.

Das könnte eventuell daran liegen, dass die Blätter oben und unten den Firmennamen und Adressen enthalten, wodurch man nicht soviel schreiben kann, ausser man verjleinert die Schrift, dann ist aber alles sehr klein.
Trotz der Veränderungen würde der Text nicht auf seine Seite passen, da die Unterschriften der beiden Unterzeichner auf die nächste Seite fallen würde, und das trotz Schriftgrad 11,5 (times New Roman).
Was kann man denn da machen?

Das ist ein reines Formatproblem, das sich durch Veränderung der Schriftart (Arial wirkt besser als Times New Roman, ggf. Schriftgröße 10) oder der Zeilenabstände bzw. -länge sicher leicht lösen lässt.

Halten sie folgende Schritte für richtig?
1) Das "Zwischenzeugnis" in "Vorläufiges Zeugnis" ändern

siehe oben

2) die "guten Leistungen " am Anfang in "sehr gute" Leistungen umbennen
Wie gesagt, man sollte diese Floskeln nicht überbewerten.

3)die fehlende Tätigkeit in die Besachreibung mitaufnhemen
Zitat: Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt. - Urteil des BAG 12.8.1976 - 3 AZR 720/75
Sofern die Aufgabe kein selbstverständlicher (und daher unerwähnter) Unterpunkt anderer genannter Aufgaben ist, kann eine Erwähung unter dem vom BAG genannten Umständen sinnvoll sein. Dies gilt natürlich insbesondere dann, wenn die Aufgabe an anderer Stelle im Zeugnis erwähnt wird. Wenn es sich um ein unwichtige Nebenaufgabe handelt, sollte sie im Leistungsteil nicht besonders betont werden.

3) Die Bedauerns- und Dankesformel eingliedern. Welche Formulierung neutzt man aber bei einem vorläufigen Zeugnis?
Ein Vorläufiges Zeugnis ist genauso formuliert wie ein Abschlusszeugnis, nur das das Ausscheidungsdatum noch in der Zukunft liegt.  Ein Formulierungsbeispiel finden Sie in der Checkliste, die Ihnen ja schon vorliegt.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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Maria

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Zwichenzeugnis
« Antwort #4 am: Juni 10, 2005, 23:04:16 Nachmittag »
Ich bin jetzt etwas verwirrt aufgrund ihrer Äußerung "ausgesprochene Kündigung".
Die Kündigung wurde schon mündlich ausgesprochen und ich weiss, wann ich aus dem Betrieb ausscheide, aber SCHRIFTLICH habe ich sie noch nicht erhalten, dies wird aber die nächtsne 2 Wochen passieren. Das bedeutet doch, dass ich ein Zwischenzeugnis erhalte, oder?

Ist diese Dankesformulierung passend für ein Zwischenzeugnis?

Frau X erhält dieses Zwischenzeugnis vor dem Hintergrund geplanter Personalanpassungsmaßnahmen zum Zweck einer Neubewerbung. Das Arbeitsverhältnis ist ungekündigt. Wir bedauern diese Entwicklung sehr und danken ihr für die stets sehr guten Leistungen. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

Klaus Schiller

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Zwichenzeugnis
« Antwort #5 am: Juni 11, 2005, 12:13:02 Nachmittag »
Kündigungen des Arbeitvertrages bedürfen nach §623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Schriftform, um wirksam zu sein. Mit "ausgesprochen" ist in dem Falle also die schriftliche Zustellung gemeint.

Der von Ihnen zitierte Schlussteil ist sowohl für ein Zwischenzeugnis wie auch für ein Vorläufiges Zeugnis verwendbar  (da in Ihrem Fall das Ausscheiden auch ohne Kündigung schon feststeht) und enthält alle wichtigen Bestandteile einer sehr guten Schlussformulierung.

Maria

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Zwichenzeugnis
« Antwort #6 am: Juni 11, 2005, 16:37:50 Nachmittag »
Eine Frage noch zur Schlussformulierung.  Es geht um den Satz "Das Arbeitsverhältnis ist ungekündigt".

Kann ich diesen Satz durch folgende Formulierung ersetzen:
" Das Arbeitsverhältnis muss aus betriebsbedingten Gründen zum xx.xx.2005 fristgemäß  beendet werden. Wir bedauern etc....

Ich meine, bis das Zeugnis korrigiert wird werde ich die Kündidung sicher in der Hand haben, dann stimmt der Satz mit dem ungekündigten Arbeitsverhältnis ja nicht mehr.

Kann ich diese Formulierung in das Zwischenzeugnis schreiben, oder nicht?.

Klaus Schiller

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Zwichenzeugnis
« Antwort #7 am: Juni 12, 2005, 14:51:46 Nachmittag »
" Das Arbeitsverhältnis muss aus betriebsbedingten Gründen zum xx.xx.2005 fristgemäß beendet werden. Wir bedauern etc....
Kann ich diese Formulierung in das Zwischenzeugnis schreiben, oder nicht?

Nein. Wie gesagt, sobald das Ausscheidungsdatum feststeht, wird ein Vorläufiges Zeugnis ausgestellt, kein Zwischenzeugnis. In einem Vorläufigem Zeugnis können Sie die Formulierung mit einem konkreten Ausscheidungsdatum aber verwenden.

gast

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Zwichenzeugnis
« Antwort #8 am: Juni 12, 2005, 14:56:52 Nachmittag »
Kann ich denn dann im Zwischenzeugnis den Satz "Das Arbeitsverhältnis ist ungekündigt" weglassen?
Bis das Zwischenzeugnis neu erstellt wurde werde ich die Kündigung in der Hand haben. Ich denke nämlich, mein AG wird diese Formulierung nicht verwenden, eben weil sie bei der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr stimmen würde.

Klaus Schiller

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Zwichenzeugnis
« Antwort #9 am: Juni 12, 2005, 17:58:47 Nachmittag »
Ja, die Formulierung können Sie weglassen.


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