1) Ich stehe kurz vor Erhalt der Kündigung, trotzdem wurde mir ein Zwischenzeugnis anstatt eines "Vorläufigen Zeugnisses", wie es bei anderen Themen erwähnt wurde ausgestellt. Ist das korrekt oder falsch?
Wenn die Kündigung noch nicht ausgesprochen ist, befinden Sie sich natürlich noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Erst wenn das Ausscheiden eines Arbeitnehmers durch Aussprache der Kündigung feststeht, wird ein "Vorläufiges Zeugnis" oder auch "Vorläufiges Abschlusszeugnis" ausgestellt. Ein Zwischenzeugnis erhält man in ungekündigter Stellung. Das eigentliche Abschlusszeugnis wird dann erst nach dem letzten Arbeitstag ausgestellt.
2) Am Anfang wird erwähnt, dass mein unbefristeter Vertrag aufgrund guter Leistungen in einen unbefristeten Vertrag verlängert wurde. Geht das denn mit den Einzel- und Gesamtnote(n) zusammen? Oder ist das ein Widerspruch?
Sie meinen, weil nicht gleich von "sehr guten Leistungen" die Rede ist? Eine solche Floskel sollte man nicht überbewerten, es macht die Note 1 nicht unglaubwürdig.
3) Bei der Bewrtung meiner Leistungen wird eine Tätigleit erwähnt, die aber NICHT am Anfang bei der Tätigleistbeschreibung aufgelistet wurde.
siehe unten
4) Mein Zeugnis endet mit: Wir stellen dieses Zw.-Zeugnis auf Wunsch von Frau X aus. Der Dank und Bedauern fehlt komplett. Damit wird doch das ganze Zeugnis extrem abgeschwächt.
Ohne Kündigung gibt es (noch) kein Ausscheiden, ohne Ausscheiden gibt es nichts zu bedauern. Ein Dank wäre allerdings auch in einem Zwischenzeugnis zu erwarten.
Das könnte eventuell daran liegen, dass die Blätter oben und unten den Firmennamen und Adressen enthalten, wodurch man nicht soviel schreiben kann, ausser man verjleinert die Schrift, dann ist aber alles sehr klein.
Trotz der Veränderungen würde der Text nicht auf seine Seite passen, da die Unterschriften der beiden Unterzeichner auf die nächste Seite fallen würde, und das trotz Schriftgrad 11,5 (times New Roman).
Was kann man denn da machen?
Das ist ein reines Formatproblem, das sich durch Veränderung der Schriftart (Arial wirkt besser als Times New Roman, ggf. Schriftgröße 10) oder der Zeilenabstände bzw. -länge sicher leicht lösen lässt.
Halten sie folgende Schritte für richtig?
1) Das "Zwischenzeugnis" in "Vorläufiges Zeugnis" ändern
siehe oben
2) die "guten Leistungen " am Anfang in "sehr gute" Leistungen umbennen
Wie gesagt, man sollte diese Floskeln nicht überbewerten.
3)die fehlende Tätigkeit in die Besachreibung mitaufnhemen
Zitat: Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt. - Urteil des BAG 12.8.1976 - 3 AZR 720/75
Sofern die Aufgabe kein selbstverständlicher (und daher unerwähnter) Unterpunkt anderer genannter Aufgaben ist, kann eine Erwähung unter dem vom BAG genannten Umständen sinnvoll sein. Dies gilt natürlich insbesondere dann, wenn die Aufgabe an anderer Stelle im Zeugnis erwähnt wird. Wenn es sich um ein unwichtige Nebenaufgabe handelt, sollte sie im Leistungsteil nicht besonders betont werden.
3) Die Bedauerns- und Dankesformel eingliedern. Welche Formulierung neutzt man aber bei einem vorläufigen Zeugnis?
Ein Vorläufiges Zeugnis ist genauso formuliert wie ein Abschlusszeugnis, nur das das Ausscheidungsdatum noch in der Zukunft liegt. Ein Formulierungsbeispiel finden Sie in der Checkliste, die Ihnen ja schon vorliegt.