Autor Thema: Zwischenzeugnis Bürokauffrau mit Bitte um Bewerbung  (Gelesen 3551 mal)

Lisa

  • Gast
Zwischenzeugnis Bürokauffrau mit Bitte um Bewerbung
« am: März 22, 2012, 21:24:30 Nachmittag »
Hallo Zusammen,

ich bin jetzt bald mit meiner Ausbildung zur Bürokauffrau fertig und da mir erst zugesagt wurde, dass ich übernommen werde, dann aber doch dagegen entschieden wurde, würde ich gern wissen, ob sie mir auch bei meinem Zwischenzeugnis einen Strich durch die Rechnung machen wollen...

Neben der Tätigkeitsbeschreibung wurde folgendes vermerkt:

Wir erleben Frau ... als eine Mitarbeiterin, die über gute Fachkenntnisse verfügt. Zudem hat sie eine gute Auffassungsgabe und kann auftretende Probleme schnell, sicher und ergebnisorientiert lösen.

Frau... identifiziert sich mit ihren Aufgaben und arbeitet mit viel Engagement und Eigeninitiative. Auch bei hoher Belastbarkeit erziehlt sie gute Arbeitsergebnisse.

Frau ...  arbeitet stets sehr zuverlässig und genau sowie jederzeit umsichtig, sorgfältig und rationell. Sie erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Das Verhalten von Frau .. ist stets einwandfrei. Frau .. tritt jederzeit sehr natürlich, höflich und verbindlich auf. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden ist stets vorbindlich.


Hört sich ja meiner Meinung nach alles ganz gut an, aber leider gibts da ja genug Fallen in die man tappen kann...

Wäre super, wenn ihr mir ein kurzes Feedback darüber geben könntet, wie es zu bewerten ist!

Lieeben Dank!

Mike

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis Bürokauffrau mit Bitte um Bewerbung
« Antwort #1 am: März 24, 2012, 10:46:21 Vormittag »
Die Aussagen geben kein einheitliches Bild von der Leistung, es sind sehr gute ("stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"), gute ("mit viel Engagement") und befriedigende ("erziehlt sie gute Arbeitsergebnisse") Wertungen dabei.
Nicht so sinnvoll ist es auch, wenn der gleiche Sachverhalt zweimal und mit verschiedenen Noten bewertet wird ("Das Verhalten ist stets einwandfrei" = Note 2; "Ihr Verhalten ist stets vorbildlich" = Note 1). Das sind aber auch alles Aussagen, die eher in ein Arbeitszeugnis als in ein Ausbildungszeugnis gehören. Zeugnisse für Auszubildende haben eigentlich andere Schwerpunkte.



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