Autor Thema: Zwischenzeugnis nach der Versetzung  (Gelesen 5889 mal)

sommer

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Zwischenzeugnis nach der Versetzung
« am: August 26, 2005, 16:00:40 Nachmittag »
Ich bin seit 5 Jahre bei einer kleinen (ca. 30 Personal) Software Firma im Bereich technischer Simulation und am Ende letztes Jahres den Vorgesetzten gewechselt.

Auf meine Forderung bekam ich ein Zwischenzeugnis, mit dem ich kein gutes Gefühl hatte, da in der Tätigkeitsbeschreibung das unwesentliche hervorgehoben, aber das wesentliche ausgeblieben ist. Nach meinem Wissen und Gewissen hätte meine Leistung eine Bewertung mit „sehr gut“ verdient. Aber wie sieht die tatsächliche Bewertung in diesem Zwischenzeugnis wie folgendes aus? Ich bin Ihnen sehr dankbar in voraus für Ihre Antworten!

"
      Zwischenzeugnis

Frau Dr. X, geboren am ..., ist seit ... als Softwareingenieur für ...  in der Abteilung Software Development unseres Unternehmens beschäftigt.

Der Tätigkeitsbereich in der Abteilung Software Development umfasste Software-Entwicklungsarbeiten im Bereich des ... für das Simulationsprogramm SX

Im Bereich der SX Entwicklung hat Frau Dr. X im Wesentlichen folgende xxxaufgaben durchgeführt:

...

Mit hohem Verantwortungsbewusstsein legt sie stets besonderen Wert auf die kontinuierliche Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und des Quellcodes von SX.

Die Arbeit werden in ... unter UNIX und Windows Betriebssystemen durchgeführt. Seit ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen nahm Frau Dr. X an Schulungen für ... teil.

Frau Dr. X verfügt über umfassende fundierte Fachkenntnisse im Bereich der Programmierung von GUI und Datenstrukturen. Ihre Flexibilität erlaubt es ihr, sich in jede programmiertechnische Aufgabenstellung gründlich einzuarbeiten und einer erfolgreichen Lösung zuzuführen.

Bei Erfüllung ihrer Aufgaben zeigt Frau Dr. X einen hohen persönlichen Einsatz. Sie arbeitet stets selbstständig und eigenverantwortlich und zeichnet sich durch eine sorgfältige Arbeitsweise aus. Ihre Leistungen finden unsere vollste Anerkennung.

Frau Dr. X arbeitet gut im Team und ist stets hilfsbereit. Bei Problemlösungen ist sie ein kompetenter Ansprechpartner. Wegen ihrer freundlichen und zuvorkommenden Art ist Frau Dr. X von Kollegen und Vorgesetzten gleichermaßen geschätzt.

Am ... wechselte Frau Dr. X betriebsbedingt die Abteilung und nahm im Querschnittsbereich ... eine neue Aufgabe als Softwareingenieur an, wo sie Software-Entwicklungsarbeiten für unser Produkt XX ausführt.


Wir erstellen dieses Zwischenzeugnis auf Wunsch von Frau Dr. X, verbunden mit unserem Danke für die Mitarbeit in unserer Firma.

Klaus Schiller

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Zwischenzeugnis nach der Versetzung
« Antwort #1 am: August 29, 2005, 00:35:36 Vormittag »
Die Stellenbeschreibung sollte generell hierarchisch geordnet sein, also mit den wichtigsten Aufgaben beginnen. Werden weniger wichtige Aufgaben in der Stellenbeschreibung vorgezogen, kann dies als Abwertung interpretiert werden („Reihenfolge-Technik“). Da Sie die Aufgaben nicht zitieren, kann ich hierzu aber keine Einschätzung vornehmen.

Die Wertung besteht aus Standardbausteinen der Note 1-2 ("zeigt einen hohen persönlichen Einsatz... arbeitet stets selbstständig und eigenverantwortlich..."), es handelt sich also um recht pauschale Aussagen, nicht um eine differenzierte, persönliche Würdigung der Leistung. Zu kurz kommen daher auch die konkreten Erfolge, zumal die Aussage "...legt sie stets besonderen Wert auf die kontinuierliche Verbesserung..." nicht aussagt, dass diese Verbesserungen auch gelungen sind.  

In der Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen werden die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten. Der erwähnte "betriebsbedingte Abteilungswechsel" scheint also eher in Streitigkeiten mit den Vorgesetzten begründet zu sein. Ein Dank lediglich "für die Mitarbeit" wirkt ebenfalls abwertend.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

sommer

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Zwischenzeugnis nach der Versetzung
« Antwort #2 am: August 31, 2005, 14:04:42 Nachmittag »
Danke für die schnelle Antwort! Die Versetzung hat sich tatsächtlich aus Streitigkeiten mit dem Vorgesetzten (Mobbing von Vorgesetzten) ergeben. Die Bewertung habe ich vertippt. Es steht im Zwischenzeugnis "finden unsere volle Anerkennung". nicht "vollste". Sollte es ein 3 sein?

Klaus Schiller

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Zwischenzeugnis nach der Versetzung
« Antwort #3 am: August 31, 2005, 20:18:33 Nachmittag »
Die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung wird meist mit dem Grad der Zufriedenheit ausgedrückt (siehe auch Notenskala unter http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note1.php. Alternative Formulierungen sind u.a. "... hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht (sehr) gut entsprochen", "die Leistungen waren stets (sehr) gut" oder "Die Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.

Eine Besonderheit beim Grad der Anerkennung ist, dass hier in der Note 1 kein Superlativ verwendet wird. Die Aussage "Die Leistungen haben unserer volle Anerkennung gefunden" entspricht also laut Autor der Note 2, während für die entsprechende Aussage mit dem Grad der Zufriedenheit in der Note 2 ein Temporaladverb erforderlich ist: "stets zu unserer vollen Zufriedenheit". Die von Ihnen zitierte Aussage enspricht also eigentlich der Note 2, wird aber in den meisten Fällen instinktiv als Gesamtnote 3 eingeschätzt.  Besser und unmissverständlich wäre es, den Grad der Zufriedenheit zu verwenden.

sommer

  • Gast
Zwischenzeugnis nach der Versetzung
« Antwort #4 am: September 01, 2005, 18:55:09 Nachmittag »
Nochmal ganz herzlichen Dank für die genaue Hinweise. Ich konnte die Bewertung im Zwischenzeugnis nicht durchschauen, mir aufgefallen war die Tätigkeitsbeschreibung wesentlich nicht wahrheitgemäß.


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