Autor Thema: zwischenzeugnis  (Gelesen 3741 mal)

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  • Gast
zwischenzeugnis
« am: August 08, 2005, 15:46:03 Nachmittag »
Guten Tag,

auf Grund von Vorgesetztenwechsel und Neustrukturierung des Arbeitsgebietes (Einkauf) habe ich ein Zwischenzeugnis beantragt. Dieses liegt mir nun vor und ich bin mir hinsichtlich der Benotung nicht sicher.

Nachfolgend der Text zu Leistungsbeschreibung/Bewertung:
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Frau XY hat sich mit Interesse in ihr neues Aufgabengebiet eingearbeitet. Nach der üblichen Einarbeitungszeit arbeitete sie selbständig. Sie zeigt stets Initiative und Engagement. Frau XY besitzt eine schnelle Auffassungsgabe und die Fähigkeit, Sachverhalte gut zu analysieren. Sie ist eine verantwortungsbewusste Mitarbeiterin, die die ihr zugeteilten Aufgaben systematisch ausführt. Sie arbeitet sogfältig und genau. Fau XY zeigt gute Arbeitsqualität und ist eine zuverlässige Mitarbeiterin, die ihre umfangreichen Aufgaben zügig erledigt.

Frau XY verfügt über Fachkenntnisse, die sie in die Praxis umsetzt. Sie ist lernmotiviert und bildet sich neben ihrem Beruf weiter. Die ihr übertragenen Aufgaben erledigt sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit und ist uns eine wertvolle Mitarbeiterin.

Ihre Verhalten Kollegen und Vorgesetzten gegenüber ist einwandfrei. Frau XY fügt sich gut in das Arbeitsteam ein. Mit ihren Umgangsformen sind wir zufrieden.

Diese Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Frau XY erstellt.
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Ich bitte um ihre Meinung und einen Tipp zur Vorgehensweise für eine ggf. anzustrebende Aufwertung.

Vielen Dank im voraus!

Klaus Schiller

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  • Beiträge: 1639
zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: August 10, 2005, 01:10:24 Vormittag »
Das Zeugnis entspricht der Gesamtnote 2, diese ist aufgrund der unvollständigen Bewertung aber nicht glaubwürdig. So fehlt z.B. in der Aussage "Frau XY verfügt über (umfassende? fundierte? aktuelle)  Fachkenntnisse "die sie (gut? sehr gut? erfolgreich?) in die Praxis umsetzt..." jegliche Wertung.

Zudem ist das Zeugnis, das nur aus Standard-Textbausteinen besteht, nicht auf das Qualifikationsprofil einer Mitarbeiterin im Bereich Einkäuferin abgestimmt (soweit sich dies ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben sagen lässt). Wichtig wäre hier vor allem Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, zumindest aber doch die unverzichtbare Wertung des Verhaltens gegenüber Lieferanten und Geschäftspartnern.

Gemessen an der Positivskala der Zufriedenheitsausage (http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note4.php)entspricht die Aussage "Mit ihren Umgangsformen sind wir zufrieden" nur der Note 4
In der Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen werden die Kollegen zudem entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten. Dass der Aussteller der Beurteilten weder dankt, noch sich ausdrücklich eine Fortsetzung der Zusammenarbeit wünscht, verstärkt diesen Eindruck.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

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  • Gast
Zwischenzeugnis - Antwort
« Antwort #2 am: August 10, 2005, 07:42:59 Vormittag »
Hallo Herr Schiller,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben meinen Eindruck hinsichtlich der "Mängel" und "Lücken" im Zeugnis bestätigt.

Ich werde diese Internetseite unbedingt weiterempfehlen und kann mir sehr gut vorstellen, ein Zeugnis auch mal kostenpflichtig analysieren und überarbeiten zu lassen.

Gruß und vielleicht bis bald! :-)


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