Autor Thema: Zwischenzeugniss - wie ist folgender Satz zu bewerten ?  (Gelesen 3340 mal)

Chiara

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Zwischenzeugniss - wie ist folgender Satz zu bewerten ?
« am: August 07, 2006, 10:53:57 Vormittag »
Ihre Urteilsfähigkeit ist geprägt durch eine klare und logische Gedankenführung, die sie zu sicheren Urteilen befähigt.

Kann mir das jemand erklären ?
Heißt das ich verurteile gleich jeden Mensch, wenn ich ihn nicht kenne ?

So ganz versteh ichs nicht.

Klaus Schiller

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Zwischenzeugniss - wie ist folgender Satz zu bewerten ?
« Antwort #1 am: August 07, 2006, 18:24:40 Nachmittag »
Es handelt sich um einen Textbaustein, der im Abschnitt "Arbeitsbefähigung" die Urteilsfähigkeit mit der Note 2 bewertet. Alle Abschnitte sehen Sie hier in der Übersicht: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Dolly

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cxMnRyEStpKrXGUqd
« Antwort #2 am: Juli 11, 2011, 06:33:34 Vormittag »
Glad I've fialnly found something I agree with!


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