Autor Thema: Zwischenzeugniss  (Gelesen 4195 mal)

YamiPowerKlik1

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Zwischenzeugniss
« am: Juli 06, 2005, 13:03:02 Nachmittag »
Ich habe mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, da in unserer Firma Ausstellungen anstehen. Bin seit 14 Jahren als Produktionsmitarbeiterin beschäftigt und möchte gerne die Bedeutung der Formulierungen erklärt haben, das wäre ganz nett, denn eigentlich wollte ich das Zeugnis für eventuelle Bewerbungen verwenden.
Zitat:" Sie erledigt die ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Frau ... verrichtet ihre Tätigkeiten ordentlich und gewissenhaft. Sie arbeitet zügig und produziert gute Qualität.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten gibt keinen Anlaß zu Beanstandungen.
In den Kollegenkreis fügt sich Frau ... problemlos ein."
Genau diese Formulierung bereitet mir Sorge, weil dies laut Notenskala eine glatte 4 bedeutet. In meiner Einzelbewertung durch meinen Vorgesetzten wurde mir allerdings bestätigt, dass ich manche Probleme selbstständig mit gewissen Personenkreisen klären kann.
Vielen Dank im voraus.

Klaus Schiller

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Zwischenzeugniss
« Antwort #1 am: Juli 06, 2005, 21:25:39 Nachmittag »
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Arbeitsweise (Note 3):
Frau ... verrichtet ihre Tätigkeiten ordentlich und gewissenhaft.
Sie arbeitet zügig

Erfolg (Note 3):
und produziert gute Qualität.

Leistungszusammenfassung (Gesamtnote 2):
Sie erledigt die ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Verhalten (Note 4):
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten gibt keinen Anlaß zu Beanstandungen. In den Kollegenkreis fügt sich Frau ... problemlos ein."

Insgesamt handelt es sich als um eine ausgesprochen kurze und widersprüchliche Bewertung. Aussagen zur Bereitschaft (Motivation, Eigeninitiative) sowie zur Befähigung und zum Fachwissen fehlen sogar ganz.  

Aufgrund der gesetzlich geforderten Wohlwollenspflicht werden in Zeugnissen auch negative Wertungen zumeist in positiv klingenden Formulierungen ausgedrückt. Hierzu bedienen sich die Zeugnisaussteller bestimmter "Verschlüsselungstechniken", zu denen auch die "Negationstechnik" gehört: Während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung die Aussage verstärkt (z.B. "nicht unerheblich" = wichtig), bewirkt sie in der Zeugnissprache eine Abwertung. Gab ein Verhalten also "zu Beanstandungen keinen Anlass" oder gab es "keine Proleme", dann war das Verhalten im Umkehrschluss auch nicht gerade lobenswert.  

Hilfe bei der Zeugnisverbesserung finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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