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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: am November 21, 2005, 15:01:51 Nachmittag

Titel: Warum wird es jetzt negativ ausgelegt?
Beitrag von: am November 21, 2005, 15:01:51 Nachmittag
Hallo!
Ich habe mich durch einen Bekannten bei einer Firma beworben, die mir meine Unterlagen sofort zurück gegeben haben, mit der Begründung, die Zeugnisse würden aussagen, das ich geklaut hätte und in einem steht, das ich im beiderseitigem Einvernehmen gegangen bin, was sagt, die wären mit mir nicht zurecht gekommen.
Es stimmt, das ich bei einer Firma im beiderseitigen Einvernehmen gegangen bin, jedoch stimmt es nicht, das ich geklaut habe.
Der Satz in den beiden Zeugnissen lautet:"Sie war stets pünktlich und immer ehrlich."
Ich verstehe das nicht, ich hatte schon einige Vorsellungsgespräche, bei denen mir gesagt wurde, es seien durchaus gute Zeugnisse.
Ich habe die Vermutung, da meine Mutter bei dieser Firma einmal angestellt war und von denen wegen Krankheit gekündigt wurde, das die eine Ausrede suchten, um mir absagen zu können.
Um eine Antwort wäre ich dankbar.Vielen Dank im Vorraus!!!
Titel: Warum wird es jetzt negativ ausgelegt?
Beitrag von: Klaus Schiller am November 21, 2005, 16:57:29 Nachmittag
Über die Formulierung "...war stets fleißig, ehrlich, pünktlich und zuverlässig" und ihre knapperen Varianten ist bereits sehr viel geschrieben worden. Im Grunde sind diese Aussagen überflüssig, weil es sich bei Ehrlichkeit und Pünktlichkeit um Selbstverständlichkeiten handelt. Wenn andere, viel wichtigere Aussagen im Zeugnis fehlen, wird dieses Pauschalurteil daher eher negativ gewertet.  
Eine Deutung dieser Aussage im Hinblick auf Unehrlichkeit wäre z.B. "...war stets fleißig, zuverlässig und pünktlich" - denn hier bleibt ausgerechnet die Ehrlichkeit unerwähnt.

Kurz gesagt: Die Aussage "stets pünktlich und immer ehrlich" ist keinesfalls ein Hinweis auf Unehrlichkeit oder gar Diebstahl.

Möglicherweise finden sich andere Aussagen im Zeugnis, die diesen Verdacht nahe legen, z.B. ein auf eine fristlose Kündigung verweisendes krummes Beendigungsdatum (z.B. "21. November 2005", statt "30. November 2005"), denn Verträge enden regulär immer am Monatsende.
Oder es gibt eine Schlussbemerkung wie "Wir hatten sie aufgrund ihrer Zuverlässigkeit sehr geschätzt. Umso mehr bedauern wir..."