Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: out-of-job am Mai 11, 2007, 11:50:29 Vormittag

Titel: "Schulische" Beurteilung gleich Arbeitszeugnis
Beitrag von: out-of-job am Mai 11, 2007, 11:50:29 Vormittag
Hallo zusammen,

da ich seit einiger Zeit arbeitslos bin schickt mich das Arbeitsamt von einer Maßnahme zur nächsten. Im Augenblick beende ich gerade eine sechsmonatige "Schulung" im EDV-Bereich. Der für unsere Gruppe zuständige Betreuer verfasst nun über jeden Einzelnen von uns eine Beurteilung, die mitsamt dem individuellen Notenspiegel an das Arbeitsamt weitergeleitet wird.

Zunächst verfasste er die Beurteilungen handschriftlich und sprach sie mit jedem durch. Auf meine Bitte hin, dass ich die Beuteilung über meine Person bitte schriftlich haben möchte, druckste er herum und meinte, dies wäre nicht üblich.

Nun meine Frage: Ist eine solche Beurteilung, die Aussagen über mein Verhalten den anderen Teilnehmern, Pünktlichkeit, Engagement, berufliche Perspektiven u.a. trifft, nicht einem Arbeitszeugnis gleichzusetzen? Und wenn dem so ist, warum darf ich diesbezüglich keine Kopie bekommen? Letzendlich weiß ich nämlich nicht, wo die Unterlagen nun wirklich abbleiben, wenn die zum Amt geschickt werden, oder ob letztlich wirklich das drinnen steht, was mir vorgelesen wurde.

Gibt es nicht auch für diesen Fall (datenschutz-)rechtliche Vorschriften?

Danke für Eure Hilfe
o-o-j
Titel: "Schulische" Beurteilung gleich Arbeitszeugnis
Beitrag von: Mike am Mai 11, 2007, 13:01:37 Nachmittag
Eine Schulung ist kein Arbeitsverhältnis, dem Teilnehmer wird nur eine Bescheinigung ausgestellt, ggf. mit einer Note. Dass die Arbeitsagentur, die die Schulung ja finanziert, eine Beurteiltung der Teilnehmer haben möchte bzw. über deren Leistungen informiert werden will, ist legitim. Ich würde dir empfehlen, dich mit deinem Anliegen an den Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur zu wenden, vielleicht gewährt er dir Einsicht in die Beurteilung.