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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Anonym am November 24, 2005, 20:38:16 Nachmittag

Titel: Abschlußzeugnis
Beitrag von: Anonym am November 24, 2005, 20:38:16 Nachmittag
Hallo,

ich war über 4 Jahre in einem Sekretariat als Alleinkraft tätig, und war dort wirklich für alles alleine zuständig und verantwortlich. Mein Ex-Chef hat gemobbt so hart wie´s nur ging. Schließlich kündigt ich selbst, weil ich am Ende war. Heut nun kam das Zeugnis und ich benötige unbedingt eine Bewertung von Ihnen.
Ihr Aufgabengebiet umfasste sämtliche anfallende Sekretariatsarbeiten wie:
Rechnungsstellung, Angebotserstellung, Personalbetreuung und Planung, Kundenbetreuung, Vorbereitung Lohnabrechnung.
Frau XXerfüllte Ihre übertragene Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit und hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.Sie zeigte sich bei den Aufgabenbereichen flexibel und aufgeschlossen.

Frau XX zeichnete sich bei der Erledigung aller Ihrer Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit und Selbständigkeit aus.

Sie erwies sich als pflichtbewusste und zuverlässige Mitarbeiterin die Ihre Aufgaben zügig und gut erledigte.

Ihs Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.
Frau XX verlässt uns auf eigenen Wunsch, wir wünschen auf Ihrem weiteren Lebenweg alles Gute.

Ich danke Ihnen sehr für ein schnelles Feedback.

Mit freundlichem Gruß

Anonym
Titel: Abschlußzeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am November 24, 2005, 21:46:36 Nachmittag
Sie Leistungszusammenfassung ("stets zu unserer vollen Zufriedenheit") verweist auf die Note "gut". Wichtige Aspekte fehlen aber, z.B. das Wissen (u.a. EDV), das Engagement (Überstunden, Eigeninitiative), typische Fähigkeiten (Übersicht, Organisationstalent) oder Erfolge (Qualität, Termintreue). Auch Angaben zum Verhalten gegenüber Externen dürfen nicht fehlen. Zudem werden die Wertungen nicht durch die in Zeugnissen entscheidenden Adjektive und Adverbien aufgewertet (sehr zügig, äußerst flexibel, stets pflichtbewusst usw.)  

Bei einem derart knappen Text, dazu ohne Dank und Bedauern über das Ausscheiden sowie einem Zukunftswunsch nur für den Lebensweg, ist die Gesamtnote "gut" nicht glaubwürdig.

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