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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Jasmin am Dezember 01, 2005, 13:09:00 Nachmittag

Titel: Zwischenzeugnis - Sachbearbeiterin im Büro
Beitrag von: Jasmin am Dezember 01, 2005, 13:09:00 Nachmittag
Sehr geehrter Herr Schiller,

in meinem Zwischenzeugnis steht ein Satz, der meiner Meinung nach nicht gerade "gut" rüberkommt.

Frau ... erledigt die anfallenden Arbeiten weitestgehend selbstständig und stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Kann man diesen Satz so akzeptieren? Oder ist "weitestgehend" ein negativer Aspekt im Zeugnis?

Zudem würde ich gerne wissen wer beim "Verhalten" zuerst erwähnt werden muss - Vorgesetzer oder Kollegen?

Mit freundlichem Gruß
Titel: Zwischenzeugnis - Sachbearbeiterin im Büro
Beitrag von: Klaus Schiller am Dezember 01, 2005, 15:37:01 Nachmittag
Man kann darüber streiten, ob das Adverb "weitestgehend selbständig" die Selbständigkeit besonders betont (im Sinne von "so selbständig wie objektiv möglich") oder ob es sie vielmehr einschränkt (im Sinne von "so weit seine/ ihre Fähigkeiten es zuließen"). Ich tendiere eher zur zweiten Variante, da letztlich wohl jeder Arbeitnehmer in Absprache mit Vorgesetzten und Kollegen arbeitet und niemand "uneingeschränkt selbständig" tätig ist. Eine derartige Relativierung der Selbständigkeit muss in einem guten Zeugnis also nicht vorgenommen werden.  
In einer guten Verhaltensaussage müssen die Vorgesetzten der Hierarchie entsprechend an erster Stelle stehen, andernfalls gilt dies als Hinweis auf ein unangemesses Verhalten gegenüber den Vorgesetzten.