Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Jasmin am Dezember 01, 2005, 15:29:21 Nachmittag
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Hallo Herr Schiller,
ich muss korigieren, es steht im Zeugnis nicht weitestgehens selbstständig, sondern weitestgehend eigenverantwortlich, was sich ja schon viel besser anhört, oder sehe ich dieses falsch?
Der Satz wegen dem "Verhalten" Lautet:
Durch ihr umgängliches Wesen und ihre nette, hilfbereite Art ist Sie bei den Kolleginnen und Kollegen sowie bei Ihren Vorgesetzen gleichermaßen geschätzt. Ihr Verhalten und Ihre Führung sind einwandfrei.
Ist das soweit ok?
Gruß
Jasmin
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Für "weitestgehend selbständig" gilt meiner Ansicht nach dasselbe wie für "weitestgehend eigenverantwortlich".