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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sandro am Dezember 01, 2005, 22:06:59 Nachmittag

Titel: deutung Zwischenzeugnis
Beitrag von: Sandro am Dezember 01, 2005, 22:06:59 Nachmittag
Seehr geehrter Herr Schiller,  

können Sie mir helfen dieses Zeugnis zu deuten bzw ist es überhaupt vollständig??
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Herr Mustermann, geb. am xxx, ist seit dem 00.00.2003 bis auf weiteres in unserer Firma beschäftigt.

Ind iesem Zeitraum führte er unter anderem folgende Arbeiten aus:
-Betoninstandsetzung Balkone
- Stützensanierung
-usw.

Auf Grund seiner guten Grundkenntnisse arbeitete er sich schnell in den Umgang mit neuen Materialien ein.

Die Ihm übertragenen Arbeiten erfüllt er in guter Qualität und zu unserer Zufriedenheit aus.

Die Verarbeitung von xxx(Materialien) ist Ihm bekannt.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Auftraggebern ist vorbildlich.

Gegenüber seinen Kollegen ist sein Verhalten offen und hilfsbereit.
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Mit freundlichen Gruß
Titel: deutung Zwischenzeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am Dezember 01, 2005, 22:36:18 Nachmittag
Die Aussage "... zu unserer Zufriedenheit" verweist auf die Gesamtnote 4 (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note4.php).  Das Zeugnis sagt zudem nichts über Fähigkeiten (z.B. handwerkliches Geschick, Belastbarkeit) oder Engagement/Motivation aus. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft). Unvorteilhaft sind auch mehrdeutige Aussagen wie "Die Verarbeitung von xxx(Materialien) ist Ihm bekannt" (=aber er setzte sie nicht um).  

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php