Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Dana am Dezember 02, 2005, 09:41:27 Vormittag

Titel: Betriebschließung/Übernahme
Beitrag von: Dana am Dezember 02, 2005, 09:41:27 Vormittag
Hallo Herr Schiller,

zunächst einmal ein Lob wie kompetent sie hier dieses Forum führen.

Ich würde sie gern um Rat bitten. Unser kleiner Betrieb schließt am 31.12. und wir werden von einer Kette übernommen. Demnach habe ich ab 1.1.06 einen neuen Arbeitgeber. Mein Chef geht dann in den Ruhestand.

Wir sollen alle vor Weihnachten noch ein Zwischenzeugnis (alle Mitarbeiter haben darum gebeten) bekommen. Nun mal hypothetisch angenommen, ich bin mit meinem Zeugnis nicht zufrieden, oder ich muß sogar meine Änderungswünsche gerichtlich durchsetzen: An wen wende ich mich da bloß? Der neue Betrieb hat das Zeugnis ja nicht erstellt und den alten Betrieb gibt es ja bald nicht mehr.

Vielen Dank im Vorraus!
Titel: Betriebschließung/Übernahme
Beitrag von: Klaus Schiller am Dezember 02, 2005, 13:23:42 Nachmittag
In unserer Urteilsdatenbank http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php finden Sie auch zum Zeugnisanspruch bei Betriebsübergang entsprechende Urteile.

Für eine konkrete rechtliche Beratung - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.