Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am Mai 16, 2007, 13:09:56 Nachmittag
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Immer häufiger wird in Zeugnissen der Begriff "im Wesentlichen" verwendet. Hält dieser Begriff einer juristischen Überprüfung stand?
Im Wesentlichen hat er seine Arbeit gut erledigt...
Im Wesentlichen war er pünktlich und aufmerksam...
Im Wesentlichen hat er die ihm übertragenen Aufgaben verstanden und erledigt...
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Vielleicht kennst du die typische Notenskala in Zeugnissen, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note5.php
Ein Beispiel:
Er/ Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" (Note 1)
Er/ Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit" (Note 4)
Er/ Sie erledigte alle Aufgaben im Wesentlichen zu unserer Zufriedenheit" (Note 5)
Neben "im Wesentlichen" gibt es auch noch andere mangelhafte Aussagen, z.B. "im Allgemeinen", "Im Großen und Ganzen", "insgesamt" usw.
Genau erklärt wird das im Artikel "Der Zeugniscode" unter http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php