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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am Mai 16, 2007, 13:09:56 Nachmittag

Titel: Im Wesentlichen
Beitrag von: gast am Mai 16, 2007, 13:09:56 Nachmittag
Immer häufiger wird in Zeugnissen der Begriff "im Wesentlichen" verwendet. Hält dieser Begriff einer juristischen Überprüfung stand?

Im Wesentlichen hat er seine Arbeit gut erledigt...

Im Wesentlichen war er pünktlich und aufmerksam...

Im Wesentlichen hat er die ihm übertragenen Aufgaben verstanden und erledigt...
Titel: Im Wesentlichen
Beitrag von: Katrin62 am Mai 16, 2007, 14:46:21 Nachmittag
Vielleicht kennst du die typische Notenskala in Zeugnissen, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note5.php

Ein Beispiel:
Er/ Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" (Note 1)

Er/ Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit" (Note 4)

Er/ Sie erledigte alle Aufgaben im Wesentlichen zu unserer Zufriedenheit" (Note 5)

Neben "im Wesentlichen" gibt es auch noch andere mangelhafte  Aussagen, z.B. "im Allgemeinen", "Im Großen und Ganzen", "insgesamt" usw.

Genau erklärt wird das im Artikel "Der Zeugniscode" unter  http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php