Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: JeanLuc am Dezember 05, 2005, 12:15:06 Nachmittag

Titel: Zeugnis als Honorarkraft?
Beitrag von: JeanLuc am Dezember 05, 2005, 12:15:06 Nachmittag
Ich habe als Honorarkraft bei einer Sprachschule gearbeitet. Meiner Bitte um Erstellung eines Zeugnisses wurde nicht nachgekommen, man antwortete mir erst gar nicht.
Habe ich überhaupt Anspruch auf das Zeugnis; schließlich ist das ja quasi "selbstständige Arbeit"?

Kennt sich da jemand aus?
Titel: Zeugnis als Honorarkraft?
Beitrag von: Klaus Schiller am Dezember 05, 2005, 12:41:50 Nachmittag
Während arbeitnehmerähnlichen Personen - das sind zum Beispiel Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter und Handelsvertreter mit geringem Einkommen - der Zeugnisanspruch zugestanden wird, ist er bei anderen Dienstverhältnissen umstritten. Freien Mitarbeitern wird dieser Anspruch nach überwiegender Meinung gewährt. Für die Scheinselbständigkeit, die zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten ist, stellt sich diese Abgrenzungsfrage nicht, da Scheinselbständige Arbeitnehmer sind und ihnen deshalb der Zeugnisanspruch zusteht. Dagegen wird Vertretern juristischer Personen, also Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern, die aufgrund ihrer Geschäftsanteile beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben können, der Zeugnisanspruch versagt, da man sie nicht als Arbeitnehmer ansieht. Lediglich dem Fremdgeschäftsführer steht ein Zeugnisanspruch zu. Quelle: Beden/ Janßen: Arbeitszeugnisse

Viele Arbeitgeber fühlen sich von der Zeugniserstellung überfordert. Oft vereinfacht es den Vorgang erheblich, wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer einen unterschriftsreifen Eigenentwurf einreicht, der hier erhältlich ist: http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php  

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.