Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am Dezember 05, 2005, 18:10:26 Nachmittag

Titel: Wieviele Personen unterzeichnen das Arbeitszeugnis?
Beitrag von: gast am Dezember 05, 2005, 18:10:26 Nachmittag
Hallo, habe eine Nachfrage zu meinem mittlerweile erstmals verbesserten Arbeitszeugnis.

Das erste Zeugnis wurde von der "Akademieleitung" unterzeichnet. Dieses Zeugnis habe ich wegen Formulierung, Tippfehlern, etc. nachbessern lassen.

Einige Veränderungen wurden vorgenommen, andere nicht. Was mich aber nun sehr verwundert: Die neue Fassung des Zeugnisses ist nun von der "Akademieleitung" und der "Stellvertretenden Personalleitung" unterzeichnet. (Wobei die "Akademielieitung" eigentlich auch die "Personalleitung" ist, und die "Stellvertretende Personalleitung" ist eigentlich Sekretärin)

Ist die Unterzeichnung von mehreren Personen üblich? Oder gar zulässig? Hat dies einen negativen Hintergrund? Soll ich auch dies bei einer weiteren Nachbesserung monieren?

Vielen Dank
Titel: Wieviele Personen unterzeichnen das Arbeitszeugnis?
Beitrag von: Klaus Schiller am Dezember 06, 2005, 10:56:05 Vormittag
Es ist durchaus üblich, dass ein Zeugnis vom zwei Personen unterzeichnet wird, z.B. dem Geschäfsführer und dem direkten Vorgesetzten. Relevante Urteile zur Unterschrift finden Sie in unserer Urteilsdatenbank ("http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php").  

Wenn Sie ein Zeugnis reklamieren, sollten Sie alle zu reklamierenden Punkte von vorn herein kennen. Dies betrifft nicht nur offensichtliche Fehler. Sicher ist Ihnen bekannt, dass man Zeugnisse vor allem "zwischen den Zeilen" lesen muss. Ich empfehle Ihnen daher eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf oder anhand eines Zeugnistests für 16 Euro ).