Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: tester am Dezember 07, 2005, 17:58:59 Nachmittag
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in meinem Zeugnis steht:
"herr xx hat das Arbeitsverhältnis ordentlich zum x.x.xxx beendet"
nichts von:"...scheidet auf eigenen Wunsch aus".
hat das irgendwelche Bedeutung? in der Tat herrschte bei meinem Ausscheiden extremer personalabbau und jeder der ging,
bekam eine Abfindung. Dementsprechend fehlt auch ein Bedauern im Schlussatz.
im Rest heißt es z.B.:
...Sein Arbeitsgebiet beherrschte Herr XY umfassend und souverän. Wir sind mit seien Leistungen stets sehr zufrieden.
Das aber deute ich schon als Note 1. Insofern sollte der Schlussatz doch auch ein Bedauern ausdrücken, oder?
Danke für eine Antwort.
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Die Aussage "herr xx hat das Arbeitsverhältnis ordentlich zum x.x.xxx beendet" verweist auf eine Arbeitnehmerkündigung, ist also im Prinzip gleichbedeutend mit "...auf eigenen Wunsch". Allerdings ist das Adverb "ordentlich" hier ungewöhnlich, besser ist: fristgerecht. Ob ein (sehr) gutes Zeugnis glaubwürdig ist oder nicht hängt von vielen Faktoren ab, hier hilft Ihnen die Checkliste weiter, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf