Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: ina22 am Mai 21, 2007, 16:11:00 Nachmittag

Titel: Ausbildungszeugnis
Beitrag von: ina22 am Mai 21, 2007, 16:11:00 Nachmittag
Hallo, brauche Hilfe!

In meinem Zeugnis gibt es Einträge von denen ich nicht weiss, wie ich sie beurteilen soll:

Frau ... hat in ihrer Ausbildungszeit alle in unserer Kanzlei anfallenden Arbeiten sowohl aus dem Rechtsanwaltsbereich als auch aus dem Notariatsbereich kennengelernt und während ihrer Tätigkeit als Angestellte ihre Kenntnisse erweitert und verfestigt.

und der Satz:

Bei allen ihr übertragenen Aufgaben hat sich Frau ... als sehr gewissenhaft erwiesen.

und

Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen und Mandanten ist als vorbildlich zu bezeichnen.

Danke im Voraus
Titel: Ausbildungszeugnis
Beitrag von: Katrin62 am Mai 21, 2007, 22:46:30 Nachmittag
Das ist ganz schwer zu sagen, wenn man den Kontext nicht kennt.

Zitat
Frau ... hat in ihrer Ausbildungszeit alle in unserer Kanzlei anfallenden Arbeiten sowohl aus dem Rechtsanwaltsbereich als auch aus dem Notariatsbereich kennengelernt

 und während ihrer Tätigkeit als Angestellte ihre Kenntnisse erweitert und verfestigt.


Das ist eine - finde ich - seltsame Zusammenfassung von Aufgaben und Kenntnissen. Ich vermisse hier eine Wertung der Kenntnisse. Oder steht das dann an anderer Stelle im Zeugnis?!! Bei einer Ausbildung geht es ja vor allem um die Kenntnisse. Und wird nichts Genaueres zu den Aufgaben gesagt?

Zitat
Bei allen ihr übertragenen Aufgaben hat sich Frau ... als sehr gewissenhaft erwiesen.

Das allein reicht natürlich nicht, man muss ja auch zügig zum Ende kommen. Das klingt sonst nach einer sehr langsamen Arbeitsweise. Enthält das Zeugnis denn auch dynamische Attribute?

Zitat
Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen und Mandanten ist als vorbildlich zu bezeichnen.

"ist zu bezeichnen...." statt schlicht und einfach "ist vorbildlich" klingt etwas geschwollen und distanziert, normalerweise findet man das nur bei den weniger guten Noten.  Aber "vorbildlich" ist natürlich 1a.

Aber wie gesagt, man kann aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen ganz schlecht einschätzen. Vielleicht solltest du zur Sicherheit die 19 Euro für einen Zeugnistest investieren.
Titel: Ausbildungszeugnis
Beitrag von: ina22 am Mai 22, 2007, 13:04:35 Nachmittag
danke!

meine Aufgaben werden wie folgt aufgeführt:

Im Anwalts- und Notariatsbereich wurden neben Arbeiten nach dem Banddiktat Abrechnungen gefertigt, selbstständig Anschreiben an Mandanten gefertigt. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte auch das Erstellen von Ausfertigungen in Notariatsbereich und Anschreiben an die beteiligten Instutionen. Bei allen ihr übertragenen Aufgaben hat sich Frau Kail als sehr gewissenhaft erwiesen.

Das ist sozusagen alles was in meinem Zeugnis steht...
Titel: Ausbildungszeugnis
Beitrag von: Mike am Mai 22, 2007, 18:09:11 Nachmittag
Das ist definitiv zu wenig. Unbedingt reklamieren!