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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Hendrikje am Dezember 09, 2005, 11:57:43 Vormittag

Titel: Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis
Beitrag von: Hendrikje am Dezember 09, 2005, 11:57:43 Vormittag
Sehr geehrter Herr Schiller,

ich habe mal gehört, dass die Bewertung in einem Arbeitszeugnis nicht schlechter sein darf als in einem zuvor ausgestellten Zwischenzeugniss. Stimmt das?
Wie groß darf die Abweichung sein, wenn sich das Verhältniss zwischen Arbeitgeber und Angestelltem nicht verändert hat?
Titel: Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am Dezember 09, 2005, 18:43:10 Nachmittag
Ich zitiere aus unserer Urteilsdatenbank:
Der Arbeitgeber kann bei gleicher Beurteilungsgrundlage nicht seine im Zwischenzeugnis zum Ausdruck gekommenen Beurteilungen im Schlusszeugnis ändern; bei einem fünfjährigen Arbeitsverhältnis spricht eine Vermutung dafür, dass die Beurteilungsgrundlage die gleiche geblieben ist, wenn bei Abfassung des Schlusszeugnisses nur 10 Monate seit dem Zwischenzeugnis vergangen sind.2. Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte."
- LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97