Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Motorradfahrer am Dezember 10, 2005, 10:52:18 Vormittag

Titel: Streit mit dem Entwicklungsleiter Folgen im Zeugnis
Beitrag von: Motorradfahrer am Dezember 10, 2005, 10:52:18 Vormittag
Nach dem ich feststellte, dass mein neuer Entwicklungsleiter, obwohl er unsere Firma schon seit einem Jahr beratend begleitete, nicht wußte was das Produkt unserer Firma realisiert, (um es in einem Vergleich zu verdeutlichen, etwa so wie wenn man eigentlich Lokomotiven herstellt, der Entwicklungsleiter aber meint man erzeugt Waggons) kam es zu einem Streit, aufgrund dessen ich nach 2 Wochen fristlos gekündigt wurde.
Mein Entwicklungsleiter brachte noch andere Hämmer wie z.B." ich bin der schlauste hier, ich kann Motorrad fahren, ich kann segeln".
Die Firma erstellt Hardware und Software.
Natürlich ist das Zeugnis sehr schlecht ausgefallen.
Ich habe sehr gute Arbeit geleistet, aber es ist keiner in der Firma, der es würdigen könnte. Ich habe 2 Jahre eigentlich fast ohne Beaufsichtigung gearbeitet, obwohl ich ständig nach einem Tester und jemandem der meine Arbeit überprüft verlangt hatte. Der Firmeninhaber hat aber dennoch durch Gehaltserhöhungen signalisiert, dass er zufrieden mit mir war.
Fehler in meiner Software könnten auch zu Personenschäden führen, daher wollte ich jeden Fehler vermeiden.
Angesichts einer solchen Projektleitung wollte ich in so einer Firma auch nicht weiterarbeiten.
Welches wäre eine geeignete Zeugnisabschlußklausel, die den Tatsachen entspricht und mich nicht schädigt.
Soll ich das Gespräch, dass zur Kündigung führte, neben dem Zeugnis bei weiteren Bewerbungen auch anfügen. Es war ein Chat mit dem Entwicklungsleiter, den ich danach an den Firmeninhaber und die anderen Projektmitglieder geschickt hatte.
Ich bin seit April arbeitslos.
Titel: Streit mit dem Entwicklungsleiter Folgen im Zeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am Dezember 10, 2005, 19:35:49 Nachmittag
Im Streitfall ist es erste sinnvolle Schritt, das Zeugnis testen zu lassen, um genau zu wissen, wie es bei einer Neubewerbung wirkt und was konkret verbessert werden müsste. Generell gilt: bei einem unterdurchschnittlichen Zeugnis ist der Arbeitgeber beweispflichtig. Er muss also nachweisen, dass die Wertung  der Wahrheit entspricht. Man sollte allerdings nicht allzu lange warten, die Arbeitgerichte haben den Anspruch auf Zeugnisberichtigung wiederholt abgelehnt, wenn der Arbeitnehmer gut 10 Monate gewartet hat, siehe Urteilsdatenbank, Stichwort Berichtigung).  
 Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

In einem "schlechten" Zeugnis ist die Schlussformulierung bedeutungslos, da bereits erkennbar ist, dass Leistungsmängel zur Kündigung geführt haben. Diesen Eindruck kann dann auch eine gute Schlussformulierung wie "Leider müssen wir das Arbeitsverhältnis aus konjunkturellen Gründen zum heutigen Tage fristgemäß betriebsbedingt beenden" nicht schmälern.  

Es ist nicht zu empfehlen, Konflikte aus einem früheren Arbeitsverhältnis in den Bewerbungsunterlagen zu thematisieren.