Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Yolanda am Dezember 21, 2005, 17:11:14 Nachmittag
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Hallo!
Mir wurde in der Probezeit gekündigt. Welche Abschlussformel sollte drinstehen bzw. welcher Kündigungsgrund wirkt negativ und welcher positiv? Dass es eine befristete Stelle gewesen sei will mir die Personalfrau nciht reinschreiben, da sie der Wahrheitspflicht unterliege.
"Im beidseitigen Einvernehmen" ist eher schlecht? Und "betriebsbedignte Kündigung" ist besser?
Gruß
Yolanda
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Wenn ein auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis bereits nach wenigen Monaten innerhalb der Probezeit endet, sind die im Zeugnis genannten Beendigungsgründe eher unwichtig. Es ist zwar möglich, konjunkturelle Gründe zu nennen, wirklich glaubwürdig ist dies aber nicht. Die übliche Formulierung lautet: "Leider müssen wir das Arbeitsverhältnis zum heutigen Tage fristgemäß (betriebsbedingt) beenden".