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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Ronja am März 20, 2005, 12:29:37 Nachmittag

Titel: Welches Arbeitszeugnis in die Bewerbung legen?
Beitrag von: Ronja am März 20, 2005, 12:29:37 Nachmittag
Hallo!

Es geht um folgendes. Ich muss mich demnächst neu bewerben. Zur Zeit arbeite ich als Erzieherin (Ergänzungskraft), wurde übernommen, nachdem ich mein Anereknnungsjahr in dieser einrichtung absolviert habe. Nun lautet meine Frage: Welches Zeugnis soll ich in die Bewerbungen legen, das Zwischenzeugnis oder das Zeugnis vom Anerkennungsjahr? Beide sind noch nicht geschrieben und ich bezweifle ob meine Chefin beide schreiben würde. Sie hatte sich schon geweigert, das Zeugnis vom Anerkennungsjahr auszustellen, mit der Begründung, sie hätte noch nie für Anerkennungspraktikanten eins ausgestellt. Ich weiß aber, dass mir das Zeugnis zusteht. Ich würde sie auf das Zeugnis im A. ansprechen aber, sie würde nicht beide schreiben wollen. (Vielleicht aus Bequemlichkeit nicht)
Wer kann mir Rat geben?
Titel: Welches Arbeitszeugnis in die Bewerbung legen?
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am März 20, 2005, 18:12:42 Nachmittag
Es ist immer ratsam, bei einer Neubewerbung ein aktuelles Zwischenzeugnis beizulegen.

Allgemein gilt: Ein Arbeitnehmer kann, ohne dass eine Kündigung vorliegen muss, ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt hat, bei einer Betriebsveräußerung, bei Versetzung in eine andere Abteilung oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit).

Sollte sich der Arbeitgeber aus zeitlichen oder organisatorischen Gründen nicht in der Lage sehen, ein Zeugnis anzufertigen, empfehle ich Ihnen die Einreichung eines unterschtriftsreifen Zeugnisentwurfs. Dies spart beiden Zeit und Streit. Bei der Erstellung eines Entwurfes sind wir Ihnen gerne behilflich, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php.  

Wenn Sie zudem, wie Sie sagen, Anspruch auf ein Zeugnis für das Anerkennungsjahr haben, sollte das entsprechende Zeugnis in den Bewerbungsunterlagen ebenfalls nicht fehlen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de