Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: mietz42 am Mai 28, 2007, 17:50:18 Nachmittag

Titel: Was tun, wenn man selbst Vorsitzende war?
Beitrag von: mietz42 am Mai 28, 2007, 17:50:18 Nachmittag
Ich würde gern für die Zeit als Vorsitzende des Allgemeinen Studierenden Ausschusses einer Hochschule ein Zeugnis erhalten.
Wer schreibt dieses? Was macht man da normalerweise in einer Leitungsposition?

Gruss, Mietz
Titel: Was tun, wenn man selbst Vorsitzende war?
Beitrag von: Mike am Mai 28, 2007, 22:17:32 Nachmittag
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben alle abhängig Beschäftigten;
auch ein AG-Vorstand ist Angestellter, ebenso ein GmbH-Geschäftsführer, die haben also Anspruch auf ein Zeugnis - wenn sie als Gesellschafter nicht gleichzeitig im Besitz einer Mehrheit der Anteile sind.

Z.B.: Herr Maier hat 34%, Herr Müller und Herr Schulze haben je 33%.
Herr Maier kriegt dann kein Zeugnis, kann aber ein Zeugnis für die anderen beiden erstellen. Sinn des ganzen: es sollte immer jemand hierarchisch über dem Zeugnisempfänger stehen, der über ihn urteilen kann.  

Soviel zur Rechtslage. War deine Tätigkeit als "Vorsitzender des Allgemeinen Studierenden Ausschusses ein richtiges "Arbeitsverhältnis"? Wenn ja, hast du einen Zeugnisanspruch, die Univerwaltung wird dir sicher sagen können, wer dir gegenüber weisungsbefugt ist.