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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Kanadier am März 21, 2005, 10:19:53 Vormittag

Titel: Zeugnis geheftet???
Beitrag von: Kanadier am März 21, 2005, 10:19:53 Vormittag
Darf ein Zweiseitiges Arbeitszeugnis geheftet sein?

Hat mich sehr verwundert, da bisher alle Zeugnisse die ich bekam als einzelne Seiten kamen. Letztlich stellt mich die Heftung vor die Schwierigkeit eine ansehnliche Kopie für Bewerbungen zu erstellen.

Danke im Voraus für eine Anwort.
Titel: Zeugnis geheftet???
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am März 22, 2005, 19:55:40 Nachmittag
"Das Zeugnis muss eine würdige äußere Form aufweisen. Durch die äußere Form darf nicht der Eindruck erweckt werden, der ausstellende Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung. Das Zeugnis ist auf haltbares Papier von guter Qualität auszustellen. Das Zeugnis muß sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten (Rechtschreibung). Der Arbeitnehmer kann auch beanspruchen, daß das Zeugnis in einheitlicher Maschinenschrift abgefasst wird. "BAG 3.3.1993 - 5 AZR 182/92.

Tatsächlich wäre die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise des "Heftens" zu bemängeln, da so keine einwandfreie Kopie des Dokuments mehr zu erstellen wäre.

Th. Redekop/arbeitszeugnis.de
Titel: Zeugnis geheftet???
Beitrag von: am April 18, 2005, 09:34:38 Vormittag
Die Frage mit dem Heften hat sich uns hier gerade auch gestellt.

Wie kann ich dann aber als Arbeitgeber verhindern, dass ein findiger Mitarbeiter vor seinem Ausscheiden einfach noch ein paar Kopfbögen mitnimmt und dann ggf. die erste Seite (die ja dann ohne Unterschrift ist) austauscht?

Gruß
Christiane
Titel: Zeugnis geheftet???
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am April 18, 2005, 22:41:23 Nachmittag
Es ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers, mit Blick auf das Zeugnis einer möglichen Urkundenfälschung vorzubeugen. Üblicherweise enthält nur die letzte Zeugnisseite eine Unterschrift. Eine Kennzeichung jeder Seite mit einer Unterschrift oder einem Kürzel, wie es mitunter gerade bei Bänkerzeugnissen zu finden ist, wird in der Fachliteratur als überflüssig eingestuft.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de