Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Snoopiana am Dezember 29, 2005, 11:43:28 Vormittag

Titel: Titel Referenz statt Zwischenzeugnis
Beitrag von: Snoopiana am Dezember 29, 2005, 11:43:28 Vormittag
Ich arbeite bei der Zeitarbeitsfirma und bin seit längerem bei einem bestimmten Unternehmen eingesetzt. Aufgrund eines dortigen Vorgesetzenwechsels erbat ich ein Zwischenzeugnis, welches mir gewährt wurde. Der Titel lautet allerdings nicht Zwischenzeugnis, sondern Referenz. Als ich darauf hinwies, wurde mir mitgeteilt, dass dies heutzutage als Referenz benannt wird. Ist das richtig? Weil ich über die Zeitarbeit komme???

Hinweis: Ich hatte einen Vorschlags-Entwurf von arbeitszeugnis.de erstellen lassen und dort eingereicht, der Vorgesetzte hat diesen ohne Beanstandung an die Personalabteilung weitergeleitet, die diesen nur in die "hausgebräuchliche" Form bringen sollten.

Mein Titel Diplom-Kauffrau wurde auch vor dem Namen in der Referenz weggelassen, mit der Begründung, das würde man heutzutage nicht mehr davor setzen. Stimmt das?

Ebenfalls wurde explizit hervorgehoben das ich externe Mitarbeiterin bin und von der Firma xy komme. Kann mir das negativ ausgelegt werden? In der Entwurfsvorlage stand: ...ist im Rahmen des Projektes XY für unser Unternehmen tätig.

Ich freue mich über eine Rückmeldung.
Titel: Titel Referenz statt Zwischenzeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am Dezember 29, 2005, 20:46:55 Nachmittag
Eine "Referenz" ist kein Zeugnis, sondern

- eine qualifizierende Beurteilung (beispielsweise vom Vorgesetzten persönlich und nicht im Namen des Unternehmens für einen Mitarbeiter erstellt)  
oder
- eine Empfehlung, z.B. eines zufriedenen Auftraggebers für einen Selbständigen.

Eine Referenz wird üblicherweise nicht in der "Zeugnissprache" verfasst, sondern im Klartext. Abängig Beschäftigte erhalten nach wie vor ein "Arbeitszeugnis" von Ihrem Arbeitgebe.
Ihr Arbeitgeber ist allerdings die Zeitarbeitsfirma, die anhand der nun bestehenden Beurteilung ein Zeugnis erteilen kann (im Idealfall würde nun einfach der Text der Referenz übernommen werden).

Zum Thema "akademischer Titel" vgl. folgendes Urteil:
Der akademische Titel ist bei der ersten Nennung dem Namen des Beurteilten in korrekter, ausgeschriebener Form zuzufügen („Diplom-Ingenieur“) – LAG Hamm vom 01.12.1994.