Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Zeugnis01 am Dezember 29, 2005, 21:18:09 Nachmittag

Titel: Wie lange ist die Einspruchsfrist eines Arbeitszeugnisses?
Beitrag von: Zeugnis01 am Dezember 29, 2005, 21:18:09 Nachmittag
Hallo Herr Schiller,

ich habe noch ein Arbeitszeugnis aus dem Jahr 2001, das in der Beschreibung des Tätigkeitsfeldes des Unternehmens, eine mittelständische Informatikfirma, 4 grammatikalische Fehler enthält, die den Absatz nicht fließend lesbar machen!

Lässt das auf etwas schließen?
Kann man dies heute noch korrigieren lassen?
Wenn ja, auch dann noch wenn es nur einen Rechtsnachfolger dieser Firma gibt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Viele Grüße und
einen guten Rutsch ins neue Jahr!!!
Titel: Wie lange ist die Einspruchsfrist eines Arbeitszeugnisses?
Beitrag von: Klaus Schiller am Dezember 31, 2005, 01:32:27 Vormittag
Fragen wie diese finden Sie in unserer Rubrik "Häufige Fragen" beantwortet, hier heißt es:
Wie lange nach Erhalt des Zeugnisses kann man den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern?
Das Bundesarbeitsgericht hat einen Erfüllungsanspruch auf Ergänzung und Berichtigung nach zehnmonatigem Zuwarten verneint, zumal der Arbeitgeber bzw. Zeugnisaussteller über den ganzen Zeitraum hin erreichbar war.
Quelle: Weuster/Scheer, Arbeitszeugnisse in Textbausteinen

Unabhängig davon können Sie um eine Korrektur "bitten", denn sicher fallen derartige Fehler auch auf das Unternehmen selbst zurück. Wenn Sie eine Korrektur erbeten, sollten Sie aber alle (!) Mängel des Zeugnisses kennen. Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf).
Titel: Danke
Beitrag von: Zeugnis01 am Dezember 31, 2005, 13:06:59 Nachmittag
Danke für Ihre Antwort.
Doch da es bei dieser Firma nur einen Rechtsnachfolger zumindest aber nur einen anderen Namen gibt unter dem diese Firma weitergeführt wird,
schätze ich die Erfolgsaussicht auf eine Korrektur dann geringer ein.