Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sun am Januar 04, 2006, 15:20:11 Nachmittag
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Bei der genauen Prüfung meines Arbeitszeugnisses Rechtschreibfehler festgestellt, leider ist nun bei der Berichtigung des Zeugnisses das aktuelle Datum eingesetzt worden - was nun - ist das zulässig??
Vielen Dank im Voraus !
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Ich möchte Sie auf unsere Urteilsdatenbank verweisen:
Im Falle der Änderung oder Berichtigung muss das Zeugnis das Datum des ursprünglich und erstmals erteilten Zeugnisses tragen. So wird vermieden, dass Dritte von der Auseinandersetzung über das Zeugnis erfahren und für den Arbeitnehmer nachteilige Schlüsse ziehen. - Urteil des LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98