Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sun am Januar 04, 2006, 15:20:11 Nachmittag

Titel: Datum des Arbeitszeugnis
Beitrag von: Sun am Januar 04, 2006, 15:20:11 Nachmittag
Bei der genauen Prüfung meines Arbeitszeugnisses Rechtschreibfehler festgestellt,  leider ist nun bei der Berichtigung des Zeugnisses das aktuelle Datum eingesetzt worden - was nun - ist das zulässig??
Vielen Dank im Voraus !
Titel: Datum des Arbeitszeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am Januar 04, 2006, 23:31:42 Nachmittag
Ich möchte Sie auf unsere Urteilsdatenbank verweisen:
Im Falle der Änderung oder Berichtigung muss das Zeugnis das Datum des ursprünglich und erstmals erteilten Zeugnisses tragen. So wird vermieden, dass Dritte von der Auseinandersetzung über das Zeugnis erfahren und für den Arbeitnehmer nachteilige Schlüsse ziehen. - Urteil des LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98