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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Goril am März 22, 2005, 08:12:28 Vormittag

Titel: Kleine Details im Zeugnis
Beitrag von: Goril am März 22, 2005, 08:12:28 Vormittag
Hallo,

ich wäre Euch für eure Hilfe sehr dankbar.

Ich arbeite in einem kaufmännischen Beruf als Sachbearbeiter.

In meinem Zeugnis steht: Ihre Einsatzbereitschaft entsprach stets unseren Erwartungen. Ist dies positiv oder negativ zu bewerten?
Oder der Mitarbeiter verläßt das Unternehmen auf eigenen Wunsch aber nichts weiter, also kein Dank für gute Leistungen etc.! Sollte dieses unbedingt noch nachgetragen werden, oder ist dies nicht so wichtig?Und reicht gute Leistungen oder muß sehr gute Leistungen stehen, um insgesamt ggf. ein Arbeitszeugnis der Note zwei zu haben? Ist der Vermerk sie arbeitet teamorientiert positiv zu bewerten?

Vielen Dank im voraus.
Titel: Kleine Details im Zeugnis
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am März 22, 2005, 20:17:03 Nachmittag
Die Formulierung: "entspricht den Anforderungen" lässt sich mit Note 4 bewerten.  Bei einem einvernehmlichen Ausscheidenein sind Dank und ein Bedauern zu erwarten. Derartige Auslassungen gelten als Hinweis auf Streit bzw. Probleme, evtl. im Zusammenhang mit dem Ausscheiden.

Zu den größten  Missverständnissen der Zeugnissprache gehört die Annahme, man könne jeder Formulierung einfach eine Note zuordnen und hat allein damit den Wert des Zeugnisses bestimmt. Das ist nicht der Fall. Der Werdegang, die aktuelle Position, die Stellenbeschreibung , die Leistungs- und Verhaltensbewertung sowie der Schlussteil müssen aufeinander abgestimmt sein. Alle relevanten acht Leistungs- und drei Verhaltensaspekte (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf) müssen berücksichtigt werden. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten „hervorragenden“ Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.  
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