Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: xy am Januar 06, 2006, 12:26:19 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis
Beitrag von: xy am Januar 06, 2006, 12:26:19 Nachmittag
Was bedeutet in einem Zeugnis die Formulierung "... besitzt ein solides Urteilsvermögen" und "Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbietern war einwandfrei"?

Soll ich bei der 2. Formulierung aufeine Änderung in "stets einwandfrei bestehen"?
Titel: Arbeitszeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am Januar 08, 2006, 15:34:53 Nachmittag
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Befähigung/ Urteilsvermögen: Note 2-3
... besitzt ein solides Urteilsvermögen

Verhalten: Note 2
"Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbietern war einwandfrei"

Soll ich bei der 2. Formulierung aufeine Änderung in "stets einwandfrei bestehen"?
Dies würde der Verhaltensnote 1 entsprechen, ist aber nur einer von zahlreichen wichtigen Aspekten.  

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php