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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: dori am Januar 09, 2006, 20:53:10 Nachmittag

Titel: Ehrlichkeit & ....
Beitrag von: dori am Januar 09, 2006, 20:53:10 Nachmittag
Wie genau kann ich folgenden Text verstehen:''Ehrlichkeit,Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind für Frau ... selbstverständliche Eigenschaften.''
und außerdem:''Sie hat die erforderlichen Fachkenntnisse,setzte sie mit Erfolg ein und erfüllte mit ihrer Arbeit stets unsere hohen Ansprüche.''

Würde sagen,daß es eine sehr positive Beurteilung ist,oder?
Titel: Ehrlichkeit & ....
Beitrag von: Klaus Schiller am Januar 10, 2006, 12:43:04 Nachmittag
Eine veraltete Zeugnisformulierung lautet:
"Er/Sie war stets fleißig, ehrlich, pünktlich und zuverlässig."

Da insbesondere Ehrlichkeit und Pünktlichkeit Selbstverständlichkeiten darstellen, die keiner Erwähnung bedürfen, wird die Aussage heute nicht mehr verwendet. Denn im Umkehrschluss kann der Eindruck entstehen, dass mangels Leistung außer diesen Selbstverständlichkeiten keine weiteren, wichtigeren positiven Aussagen getroffen werden können.

Adjektive wie "erforderlich" oder "notwendig" verweisen in der an Übertreibungen nicht gerade armen Zeugnissprache nur auf die Erfüllung der Mindestanforderungen, siehe Notenskala (http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note4.php).  

Gleiches gilt für die Aussage "erfüllte stets unsere (hohen) Ansprüche''. Zum Vergleich: "Er/Sie hat mit seinen/ihren ausgezeichneten Leistungen unseren (hohen) Erwartungen in jeder Hinsicht in bester Weise entsprochen" (Note 1) .

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php