Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: history_X am Januar 10, 2006, 18:24:16 Nachmittag

Titel: Note 5 oder was meint Ihr (Schlechter gehts kaum)
Beitrag von: history_X am Januar 10, 2006, 18:24:16 Nachmittag
Hallo Forum
hab heute mein Arbeitszeugnis erhalten und finde es schlichtweg zum kotzen. Wollt mal eure Meinung dazu hören wie Ihr das so seht und ob es wirklich so schlecht ist wie ich denke.


Herr XY, geb. am XX.XX.XXXX, war vom 01. März 2003 bis 30. November 2005 als Abteilungsleiter und Programmierer in der Fräsabteilung der Kunststoffverarbeitung beschäftigt. Die Fräsabteilung ist mit 4 Fräszentren, die zum Teil 5- achsig sind, ausgerüstet. Seine Aufgaben lagen im Wesentlichen in der

-Verantwortung des Personals, des Ablaufes sowie der Qualität
-Programmierung der Fräsroboter

Herr XY erledigte die ihm zugeteilten Arbeiten zu unserer Zufriedenheit. Er war bemüht, die anfallenden Arbeiten rationell und termingerecht zu bewältigen. Bei größerem Arbeitsanfall zeigte sich Herr XY jederzeit belastbar. Die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.

Zusammenfassend können wir Herrn XY als entwicklungsfähigen Mitarbeiter beurteilen und wünschen ihm seinen Neigungen entsprechenden Entfaltungsmöglichkeiten.
(der Satz ist doch der Hammer, oder? Schlechter geht’s wohl nicht mehr)

Aufgrund dringender betrieblicher Gründe mussten wir das Arbeitsverhältnis von Herrn XY zum 30.11.2005 kündigen. Wir wünschen Herrn XY für seine berufliche als auch private Zukunft alles Gute.

Ich finde es ist ne 5 oder max. 4.
Wie soll ich das Anschreiben zum berichtigen des Zeugnisses schreiben. Ich bitte um Berichtigung oder gleich mit Arbeitsgericht drohen, was meint ihr ?

Ich dank euch schon mal für eure Antworten.


Gruß history
Titel: Note 5 oder was meint Ihr (Schlechter gehts kaum)
Beitrag von: Klaus Schiller am Januar 12, 2006, 19:25:28 Nachmittag
Das Zeugnis entspricht in der Tat der Note mangelhaft, insbesondere abwertend sind die folgenden Aussagen:

"die ihm zugeteilten Arbeiten" (=keine Eigeninitiative)
"zu unserer Zufriedenheit"
"Er war bemüht..." (=aber es gelang ihm nicht)
"Zusammenfassend können wir Herrn XY als entwicklungsfähigen Mitarbeiter (= ist derzeit unqualifiziert) beurteilen und wünschen ihm seinen Neigungen entsprechenden Entfaltungsmöglichkeiten (=bei uns hat er jedenfalls kein Potential gezeigt)".

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Weitere Informationen, auch ein Musteranschreiben für eine Korrekturanforderung, finden Sie im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php