Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Steffen Engelmann am Januar 12, 2006, 17:01:31 Nachmittag

Titel: stets und uneingeschränkt???
Beitrag von: Steffen Engelmann am Januar 12, 2006, 17:01:31 Nachmittag
Hallo,
kann mir jemand helfen? Ich habe ein Zwischenzeugnis erhalten. Ein Satz macht mir Kopf zerbrechen, da ich den noch nicht so gehört habe.
Die ihm übertragenen Aufgaben erledigt Herr Engelmann stets und uneingeschränkt zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ist das possitiv oder kann man da was negatives raus lesen?

Mein Arbeitgeber schreibt definitiv nicht "zur vollsten Zufriedenheit", dieser Satz wäre kein deutsch! (Kein Witz!!!)
Schon mal denke für die Hilfe vorab!

Gruß
Steffen
Titel: stets und uneingeschränkt
Beitrag von: Steffen Engelmann am Januar 12, 2006, 17:30:34 Nachmittag
Also meine Frage erübrigt sich eigentlich! Jeder Zusatz sollte vermieden werden, denke ich!? Wolle nur die Meinung von euch hören, was ihr denkt!
was negatives kann man "immer" raus lesen!
Titel: stets und uneingeschränkt???
Beitrag von: Klaus Schiller am Januar 13, 2006, 17:32:23 Nachmittag
Ein Zeugnisfachbuch bietet folgenden Textbaustein für die Gesamtnote 2:

Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer (uneingeschränkten) vollen Zufriedenheit erfüllt.

Dies bedeutet, dass entweder die volle oder die uneingeschränkte Zufriedenheit bescheinigt werden kann. Mitunter wird dies missverstanden, eine Abwertung ist damit aber nicht verbunden.

Ich empfehle, das Adjektive "uneingeschränkt" zu streichen, da negative Ausdrücke ("eingeschränkt") in Zeugnissen oft selbst dann abwertend verstanden werden, wenn man sie negiert (z.B. "Das Verhalten war ohne Tadel" = Note 4).