Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Elli am Januar 12, 2006, 21:37:45 Nachmittag
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Wir haben Frau XY als korrekte und zuverlässige Mitarbeiterin kennen gelernt, die durch ihre Einsatzbereitschaft überzeugte.
Ihre Aufgaben erledigte sie zu unserer vollen Zufriedenheit.
Pünktlichkeit und Ehrlichkeit erwähnen wir nur der Vollständigkeit halber.
Ihr Verhalten gegenüber Kunden,Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets einwandfrei.
Wir bedauern das Ausscheiden von Frau XY, danken ihr für die bei uns geleistete Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
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Wir haben Frau XY als korrekte und zuverlässige Mitarbeiterin kennen gelernt, die durch ihre Einsatzbereitschaft überzeugte.
Ihre Aufgaben erledigte sie zu unserer vollen Zufriedenheit.
Pünktlichkeit und Ehrlichkeit erwähnen wir nur der Vollständigkeit halber.
Ihr Verhalten gegenüber Kunden,Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets einwandfrei.
Wir bedauern das Ausscheiden von Frau XY, danken ihr für die bei uns geleistete Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Ich bitte um Bewertung dieses Zeugnis.
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Die Aussage "zu unserer vollen Zufriedenheit" entspricht der Gesamtnote 3. Abwertend gedeutet werden Aussagen wie "Wir haben Frau XY als ... kennen gelernt" (statt "sie war...") oder die Erwähnung von Selbstverstädnlichkeiten wie Pünktlichkeit und Ehrlichkeit. Auch der Zukunftswunsch fällt sehr knapp aus.
Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php