Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Tina am Januar 18, 2006, 14:57:13 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis/ komische Formulierungen
Beitrag von: Tina am Januar 18, 2006, 14:57:13 Nachmittag
Hallo, ich kann aus meinem Zeugnis nicht schlau werden, zu viele Fragen!

Frau +++ geb.+++war von 1.Mai 2001 bis zum 31.11.2005 angestellt.

Frau ++++ war als ++++tätig.

Aufgabengebiet usw.+++++
( wird alles aufgeliestet)

Wir haben Frau ++++ als äußerst zuverlässige Mitarbeiterin kennen- und schätzen gelernt. Sie erledigte alle ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mandanten und Kollegen war immer sehr korrekt.

Zu unserem Bedauern mussten wir Frau+++ betriebsbedingt zum 31.11.05 kündigen.
Wir danken Frau +++ für Ihre Tätigkeit in unserem Unternehmen. Für Ihre berufliche und private Zukunft wünschen wir ihr alles Gute.


So, meine Frage. Was ist an diesem Zeugnis nicht in Ordnung, ich verstehe das immer sehr korrekt . Ist dies ein 3-4 Zeugnis, was kann ich noch abändern lassen, weil dies ist echt nicht nett.
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
Grüße Tina
Titel: Arbeitszeugnis/ komische Formulierungen
Beitrag von: Klaus Schiller am Januar 18, 2006, 17:56:59 Nachmittag
Leider schreiben Sie nicht, in welchem Beruf Sie tätig sind bzw. welche Aufgaben Sie ausführen. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss.  

Die Aussage "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" verweist auf die Gesamtnote 2. Ein Bewertung lediglich der Zuverlässigkeit ist aber auf jeden Fall zu wenig. Bewertet werden müssen das Engagement, die relevanten Fähigkeiten, das Wissen, die Arbeitsweise (insbes. Effizienz/Sorgfalt) und der Erfolg. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Darüber hinaus enthält das Zeugnis bzw. die Abschrift zahlreiche stilistische Auffälligkeiten. Den "31.11." gibt es nicht, der Monat November hat nur 30 Tage. Auch sollte das Datum einheitlich angegeben werden (1. Mai 2001", also auch 30. November 2005" statt "30. 11 2005.) Personalpronomen werden klein geschrieben ("Für Ihre berufliche und private Zukunft") usw.  

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Titel: Aber,aber,aber
Beitrag von: TINA am Januar 18, 2006, 18:35:35 Nachmittag
Ach so, ich bin Steuerfachangestellte und hab auch die einzelnen Tätigkeiten aufgeführt bekommen, nur eben die aufgeführten Sätze sind mir vollkommen unklar, bin ich jetzt GUT oder Schlecht benotet worden?

Grüße TINA

P.S. Der Chef hat noch vergessen zu unterschreiben
Titel: Arbeitszeugnis/ komische Formulierungen
Beitrag von: Klaus Schiller am Januar 19, 2006, 00:03:58 Vormittag
Aufgrund des gesetzlich geforderten Wohlwollens gegenüber dem Zeugnisempfänger werden in Zeugnissen auch negative Wertungen zumeist in positiv klingenden Formulierungen ausgedrückt. Hierzu bedienen sich die Zeugnisaussteller bestimmter "Verschlüsselungstechniken", zu denen auch das "beredte Schweigen" (=wichtige Angaben fehlen) und die "Widerspruchstechnik" gehören: Wenn bestimmte Zeugnisaussagen im Widerspruch zueinander stehen, hebt dies den positiven Eindruck auf. Wenn einem Mitarbeiter insgesamt gute Leistungen bescheinigt werden, der Zeugnisaussteller aber weder das Engagement noch die Fähigkeiten oder das Wissen bewertet , ist das widersprüchliche Zeugnis möglicherweise Ergebnis einer Nachverhandlung, bei der nicht alle wesentlichen Aussagen aufgewertet oder ergänzt wurden. Ob der Autor diese Absicht hatte oder ihm nur die Sachkenntnis im Bereich der Zeugnisschreibung fehlt, lässt sich anhand des Textes nicht erkennen.

Ohne Unterschrift ist das Dokument kein rechtskräftiges Zeugnis, sondern nur ein Entwurf.