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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: sony am Januar 20, 2006, 00:46:48 Vormittag

Titel: bewertung meines Zeugnis als Federnmacher
Beitrag von: sony am Januar 20, 2006, 00:46:48 Vormittag
Zeugnis
Herr xxx, geboren am xxx, begann am 16.08.2000 seine Ausbildung als Federnmacher in unserem Unternehmen.

Die Fima xxx ist seit mehr als xxx Jahren als Teile-Hersteller auf dem Gebiet der Federntechnik mit Federn und Federungskomponenten nach Kundenspezifikation international und über die verschiedensten Anwendungsbranchen aktiv.Auf dem Gebiet der Fahrwertechnik findet man xxx Sportfahrwerke im PKW-Nachrüstmarkt für sportliches Automobilzubehör.

Nach einem festgelegten Ausbildungsplan wurde Herrr xxx in allen Abteilungen unseres Hauses den Aufgaben des Federnmachers vertraut gemacht und erwarb sich im Berufsbild festgelegten Kenntnisse und Fertigkeiten.
Die Ausbildung zum Federnmacher hat Herr xxx erfolgreich abgeschlossen.
Nach seiner Ausbildung wurde Herr xxx als Federnmacher befristet bis zum 14.07.2003 eingestellt. Zu seinen Aufgaben gehörten folgende Tätigkeiten:

 ° Herstellung von Druckfedern.
 ° Tätigkeiten an einer Fertigungsstraße für Druckfedern.

Herr xxx hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets zufriedenstellend.

Wir wünschen Herrn xxx alles Gute für seinen weiteren Berufsweg.

ort xxx, den14.07.2003

Ps: Habe das Zeugnis heute den 19.01.2006 per Post bekommen.
Das Zeugnis wurde von mir im August-September  2005  mündlich angefordert und auf das Datum von der Firma rückdertiert.


Hoffe auf ein Feedback. Wäre echt super!

besten Dank bereits im voraus
Titel: bewertung meines Zeugnis als Federnmacher
Beitrag von: Klaus Schiller am Januar 22, 2006, 17:36:36 Nachmittag
Das Zeugnis ist zweigeteilt. Der erste Teil (Bewertung der Ausbildung) geht nur aus das Wissen ein, nicht auf die Motivation, die Fähigkeiten, die Lern- und Arbeitsweise, den Lern- und Arbeitserfolg oder die Note der Abschlussprüfung. Der zweite Teil (anschließende Beschäftigung) nennt nur die Gesamtnote (zu unserer Zufriedenheit = Gesamtnote 4). Auch hier bleiben nahezu alle relevanten Aspekte unerwähnt, was als "beredtes Schweigen" gedeutet werden kann (diese Leistungen wurde nicht erbracht, Note mangelhaft). Es ist zudem nicht erkennbar, wann die Ausbildung endete und das befristete Arbeitsverhältnis begann.          

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf.

Über eine Ausbildung wird üblicherweise ein eigenes Ausbildungszeugnis erstellt, was im Abschlusszeugnis der gleichen Firma auch erwähnt werden sollte ( z.B. „Über den Ausbildungszeitraum liegt vom DATUM ein gesondertes Zeugnis vor“). Dem Ausbildungszeugnis kommt im weiteren Berufsleben oft eine wichtigere Bedeutung zu als dem ersten Arbeitszeugnis, da die Ausbildung die Basis für das gesamte Berufsleben darstellt. Zudem wird ein Ausbildungsverhältnis in einem Zeugnis gänzlich anders bewertet als ein Beschäftigungsverhältnis, was ebenfalls gegen eine Zusammenfassung beider Zeugnisse in einem Abschlusszeugnis spricht.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php