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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Constanze am Januar 21, 2006, 14:07:10 Nachmittag

Titel: Frist für Erstellung eines Praktikumszeugnisses?
Beitrag von: Constanze am Januar 21, 2006, 14:07:10 Nachmittag
Hallo,
ich habe mein Praktikum am 30.08.2005 beendet und warte bis heute auf ein Praktikumszeugnis. Ich habe schon mehrfach nachgefragt, es wurde jedeoch immer ein Datum in der Zukunft genannt, das jedoch immer wieder verstrich.
Nun meine Frage: Was kann ich machen, um das Zeugnis bald zu bekommen? Gibt es irgend eine gesetzliche Grundlage, die festschreibt, wann das Zeugnis ausgestellt sein muss?
Vielen Dank für die Antworten im voraus!
Titel: Frist für Erstellung eines Praktikumszeugnisses?
Beitrag von: Klaus Schiller am Januar 22, 2006, 18:11:59 Nachmittag
Ich zitiere aus unserer Rubrik "Häufige Fragen", siehe http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php

Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen. Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen (z.B. bei erfolgloser Stellensuche wegen fehlendem Zeugnis). Deshalb sollte der Anspruch schnellstmöglich erfüllt werden. Eine Regelfrist gibt es nicht. In Normalfällen sollten zwei Wochen ausreichend sein. Eine längere Erstellzeit wird man dem Arbeitgeber zubilligen müssen, wenn sich das Zeugnisaufkommen aufgrund von Massenentlassungen bzw. Rationalisierungen erhöht. Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht; d.h. der Arbeitgeber darf das Zeugnis nicht mit der Begründung verweigern, er habe z.B. noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, Werkzeug ...) zurück erhalten. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis erlischt wie jeder andere schuldrechtliche Anspruch mit seiner ordnungsgemäßen Erfüllung (§ 362 I BGB).

Erfahrungsgemäß vereinfacht es den Vorgang, wenn Sie einen unterschriftsreifen Eigenentwurf einreichen, den Sie nach Ihren Vorgaben hier erstellen lassen können: http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php