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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: mike am Januar 21, 2006, 22:42:07 Nachmittag

Titel: Welcher Note entspricht dieses Ausbildungszeugnis?
Beitrag von: mike am Januar 21, 2006, 22:42:07 Nachmittag
Hallo Herr Schiller habe dieses Ausbildungszeugnis erhalten.
Wie wirkt dieses Zeugnis auf Sie?
Vielen Dank schon mal im Voraus!


Herr...geb.....in...., war in der Zeit vom .....vis .... in unsrem Unternhemen als Bürokaufmann tätig.

Sein weiteres Aufgabengebiet umfasste folgende Aufgaben:
Buchungs-Computer
Schriftwechsel
Rechnunswesen
Mahnwesen
Fahrzeugauslieferungswesen

Herr... erwies sich als pflichtbewewusster und zuverlässiger Mitarbeiter,  die Aufgaben stets zügig und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte.
Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.

Das Ausbildungsverhältnis endete mit erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung von der IHK.......
Herr ... verlässt unser Unternehmen auf eigenem Wunsch, da er eine Weiterbildung zum Automobilverkäufer anstrebt.
Wir danken Herrn... für seine stets guten Leistungen und wünschen ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Titel: Welcher Note entspricht dieses Ausbildungszeugnis?
Beitrag von: Klaus Schiller am Januar 22, 2006, 18:27:21 Nachmittag
Das Zeugnis ist weder in der Einleitung noch im Leistungsteil als Ausbildungszeugnis erkennbar. Eine korrekte Einleitung wäre z.B.: "Er wurde in unserem Unternehmen vom DATUM bis zum DATUM zum Bürokaufmann ausgebildet", nicht aber "als Bürokaufmann tätig".  
Es fehlen zudem viele wichtige Angaben, u.a. zu Motivation, Fähigkeiten und vor allem zum in der Ausbildung angeeigneten Fachwissen. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft). Nur ein einziger wertender Satz zur Leistung ("Herr... erwies sich als...") ist zu wenig, die vergebene Gesamtnote (befriedigend") ist daher kaum glaubwürdig.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AUBI.pdf.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php