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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Alanna am März 29, 2005, 14:53:30 Nachmittag

Titel: Vergleich mit Kollegen erlaubt?
Beitrag von: Alanna am März 29, 2005, 14:53:30 Nachmittag
Ich habe in einer Stelle gearbeitet, für die ich aufgrund meines Studiums weniger qualifiziert war als mein Kollege. Dies war meinem Arbeitgeber von Anfang an bekannt. Nun argumentiert er damit, daß er mir kein sehr gutes Zeugnis geben könne, da er sonst nicht wisse, wie er den vom Studium her besser qualifizierten Kollegen im Vergleich beurteilen solle.

Ist ein derartiger Vergleich erlaubt, oder geht es im Zeugnis nicht eher darum, ob ich den an mich aufgrund meiner Qualifikationen gestellten Erwartungen sehr gut, gut etc. entsprochen habe?
Titel: Vergleich mit Kollegen erlaubt?
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am März 29, 2005, 16:16:32 Nachmittag
Die berufliche Qualifikation ist nur einer von insgesamt acht Leistungsabschnitten (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Es zählen also auch das Engagement, die Fähigkeiten (Belastbarkeit, Flexibilität), die Arbeitsweise (Sorgfalt, Effizienz, Zuverlässigkeit), die Ergebnisse usw.

Man könnte also argumentieren, dass man einem weniger qualifizierten Mitarbeiter kein vergleichsweise sehr gutes Fachwissen bescheinigen kann. Aber es ist keine Seltenheit, dass ein Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin mit hohem Engagement, großem Potential und hoher Weiterbildungsbereitschaft objektiv bessere Ergebnisse erzielt als zunächst besser qualifizierte Kollegen.  

Letztlich zählen also die objektiven Leistungen, weniger der subjektive Vergleich mit einem Kollegen und auch nicht  die Leistung im Verhältnis zur Qualifikation.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de