Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: de Graaf am Juni 10, 2007, 14:10:46 Nachmittag
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Hat man im Arbeitszeugnis Anspruch auf die Erwähnung der Tatsache, dass man aus eigenem Antrieb bei der Firma gekündigt hat? Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage ( Fundstelle )?
Für einen Tipp wäre ich dankbar
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Entsprechende Urteile findest du in der Urteilsdatenbank:
Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Beendigungssachverhalts, wenn das Arbeitsverhältnis durch seine eigene Kündigung sein Ende gefunden hat. Der Anspruch ist in diesem Falle darin begründet, daß es sich um einen Umstand handelt, der dem Arbeitnehmer bei einer neuen Bewerbung günstig sein kann. - LAG Köln 29.11.1990 - 10 Sa 801/90