Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Katja am März 31, 2005, 21:05:43 Nachmittag

Titel: Prüfungsnote
Beitrag von: Katja am März 31, 2005, 21:05:43 Nachmittag
Hallo,
muss oder darf nach einer Ausbildung und anschließender kurzzeitigen Beschäftigung in das Arbeitszeugnis die Angabe auf die Prüfungsnote?
Falls die Ausbildung nicht in der gleichen Abteilung erfolgte: Kann Bezug auf Aussagen des Ausbildungsleiters genommen werden?
Titel: Prüfungsnote
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am März 31, 2005, 21:38:10 Nachmittag
Die Fragen lassen sich ohne Kenntnis der Umstände nicht konkret beantworten. Wurde ein Ausbildungszeugnis UND ein AZUBI-Zeugnis erstellt? Oder nur EIN zusammenfassendes Arbeitszeugnis?

Über eine Ausbildung wird üblicherweise ein eigenes Ausbildungszeugnis erstellt, was im Abschlusszeugnis der gleichen Firma auch erwähnt werden sollte (z.B. „Über den Ausbildungszeitraum liegt vom DATUM ein gesondertes Zeugnis vor“). Dem Ausbildungszeugnis kommt im weiteren Berufsleben oft eine wichtigere Bedeutung zu als dem ersten Arbeitszeugnis, da die Ausbildung die Basis für das gesamte Berufsleben darstellt. Zudem wird ein Ausbildungsverhältnis in einem Zeugnis gänzlich anders bewertet als ein Beschäftigungsverhältnis, was ebenfalls gegen eine Zusammenfassung beider Zeugnisse in einem Abschlusszeugnis spricht.

In einem Ausbildungszeugnis wird üblicherweise auch Bezug auf die Prüfungsnote genommen (z.B. "Er hat seine Abschlussprüfung mit der Note Gut bestanden.")
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de