Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Dr. Michael Jenniger am Mai 27, 2004, 12:36:24 Nachmittag
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In meinem Zeugnis fehlt die Firmenanschrift. Ist das üblich oder gar unzulässig?
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Werden im Geschäftszweig des Arbeitgebers für schriftliche Äußerungen üblicherweise Firmenbögen verwendet und verwendet auch der Arbeitgeber solches Geschäftspapier, so ist ein Zeugnis nur dann ordnungsgemäß, wenn es auf Firmenpapier geschrieben ist. Das Arbeitszeugnis muß mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestattet sein, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sein muß.
-Urteil des BAG 3.3.1993 - 5 AZR 182/92
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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gehört die adresse des zeugnisempfängers auf das zeugnis oder nicht?
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Nein!
Die Angabe der Anschrift im Zeugnis ist überflüssig und darf deshalb nicht im für Briefe üblichen Adressenfeld erfolgen, weil dies den Eindruck erwecken könnte, das Zeugnis sei dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung über den Inhalt postalisch zugestellt worden. - Urteil des LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98.