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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Klara 77 am Januar 31, 2006, 16:23:16 Nachmittag

Titel: Bewertung Zeugnis
Beitrag von: Klara 77 am Januar 31, 2006, 16:23:16 Nachmittag
Hallo,

Ich habe ein halbes Jahr im Hotel gearbeitet und vor Ablauf der Probezeit (Anfang Januar) wurde mir jetzt nun gekündigt.

Nun möchte ich gerne wissen:

- ist dieses Zeugnis gut oder schlecht geschrieben worden?

- ob alle Details aufgeführt worden sind?
  (Weil ich selber finde, es ist sehr knapp geschrieben worden)  

- was sagt Ihr zum letzten Satz? (Nur der guten Form halber...)
  (Für mich klingt der ganze Satz wie ein Lückenfüller)

- ist das Datum nicht viel zu spät ausgestellt worden?


Vielen Dank schon mal im Voraus!!!




Wir kannten Frau XXX als zuverlässige und freundliche Kollegin, die die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllte. Sie war jederzeit bereit, auch über die reguläre Arbeitszeit hinaus ihren Dienst zu versehen.

Aufgrund ihres Wesens war Frau XXX bei ihren Vorgesetzten, Kollegen und unseren Gästen gleichermaßen beliebt.

Nur der guten Form halber bestätigen wir, dass Frau XXX selbstverständlich immer ehrlich und pünktlich und ihr Verhalten stets korrekt war.

Wir wünschen Frau XXX für ihre Zukunft alles Gute.

XXX, den 24.01.2006
Titel: Bewertung Zeugnis
Beitrag von: Pete am Januar 31, 2006, 16:53:27 Nachmittag
komisch...
Titel: Bewertung Zeugnis
Beitrag von: Stefanie Lehmann am Januar 31, 2006, 17:56:44 Nachmittag
Hallo Klara77,

zu den - für das Zeugnis unabdingbaren - Details gehört auf jeden Fall eine möglichst präzise Beschreibung Ihrer Aufgaben. Danach erfolgen Beurteilungen zu Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg und, zu guter letzt, zur sozialen Kompetenz.

Das Ihnen ausgehändigte Zeugnis ist in der Tat sehr knapp ausgefallen. Dieser Umstand allein kann als Hinweis gedeutet werden, dass man Ihr Ausscheiden nicht unbedingt bedauert. Gestützt wird diese Vermutung durch die Aussage "...die die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllte". Hier handelt es sich um eine ausreichende Gesamtbeurteilung.

Der letzte Satz ist insofern verhängnisvoll, als dass er Ihre Ehrlichkeit und Pünktlichkeit - eigentlich Selbstverständlichkeiten - betont. Es gibt wahrscheinliche größere Leistungen, die einer besonderen Erwähnung wert sind.

Was war der Grund für das Ausscheiden? Wird der Grund nicht offengelegt, kann dies auf persönliche Differenzen hindeuten, die zu einer Trennung geführt haben.

Die Zukunftswünsche sollten ergänzt werden: "Wir wünschen FrauXXX für Ihre Zukunft (besser noch: für ihre berufliche und private Zukunft) WEITERHIN alles Gute."

Es fehlen ausserdem Dankes- und Bedauernsformel.

Das Ausstellungsdatum orientiert sich am Datum des Ausscheidens aus dem Unternehmen. In der Regel erhält der Arbeitnehmer sein Zeugnis am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses bzw. wenige Tage später. Entsprechend sollte es datiert sein.

Viele Grüße!

Stefanie Lehmann
Personalmanagement