Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: kapharm am Januar 31, 2006, 19:12:54 Nachmittag
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Praktikumszeugnis
für Frau xxxxxxxxxxxxx
geboren am xxxx, für den Zeitraum 02. November bis 16. Dezember 2005
In dieser Praktikumszeit lernte Frau xxxxx die Geschäftstätigkeiten in unserem Informations- und Vertriebsbüro kennen. Zu ihren Tätigkeiten gehörten u.a.:
· Anfertigen von neuen Finanzierungsvorlagen inklusive Berechnungen,
Verknüpfungen, Formeln und Bedingungen mittels Microsoft Excel
· Erledigen von verantwortungsvollen Bürotätigkeiten, Führen von
Kundenlisten, Erstellen von Angeboten und Preislisten, Ablage
· Durchführen und Vorbereiten von Fotoaufnahmen (Adobe Photoshop
Elements 2.0) für die Exposés sowie den Internetauftritt
· Pflegen, Optimieren und Visualisieren des Internetauftritts z.B.:
· immoboerse.nordbayern.de, immobilienscout24.de, Planethome.de
· Ausarbeiten von Kurzexposés mittels Microsoft Publisher
· Erstellen von Präsentationsmappen
· Kunden und Interessenten im Büro empfangen und bewirten
· Annehmen und Weiterleiten von Telefongesprächen
Frau xxxx hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit ausgeführt. Ihre Auffassungsgabe und ihr großes Interesse ermöglichten es Frau xxxx sich selbständig in die relevanten Aufgabenbereiche einzuarbeiten.
Wegen ihrer Zuverlässigkeit, Flexibilität, Freundlichkeit und ihres kollegialen Verhaltens war Frau xxxx sowohl bei Vorgesetzen, Mitarbeitern, Kunden und Interessenten gleichermaßen geschätzt.
Frau xxxxx war an 5 Arbeitstagen (25. und 28.11. sowie am 14., 15. und 16.12) nach eigenen Angaben krank.
Wir bedanken uns bei Frau xx und wünschen ihr auf ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
xxxxxxxx GmbH
Wohnungen zum Wohlfühlen. Investitionen mit Zukunft
xxxxx Geschäftsführer
xxxxxxxxxx, 30. Januar 2006
Kann man gegen dieses Praktikumszeugnis angehen, mir gefällt nicht - nach eigenen Angaben krank, zu unserer Zufriedenheit , ihre Auffassungsgabe, Ausstellungsdatum.
Vielen Dank für Eure Mühe. Gruß Elli
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Es handelt sich um ein Zeugnis der Note "ausreichend" (Note 4). Der Grund für diese unterdurschschnittliche Wertung könnte in den hohen Fehlzahlen liegen ("nach eigenen Angaben krank").
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
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Hallo Elli,
die Angabe von Krankheitstagen in einem Arbeitszeugnis ist ohnehin sehr fragwürdig und rechtlich auch nicht einwandfrei.
Viele Grüße,
Stefanie Lehmann
Personalmanagement
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Dazu möchte ich noch erwähnen, dass es ein Praktikumszeugnis ist.
Ich nehme an einer vom Arbeitsamt geförderten Weiterbildungsmaßnahme teil, in der auch ein Praktikum integriert ist.
Dort wurde mir jetzt gesagt, dass die Krank-Zeiten im Praktikums-Zeugnis stehen dürfen. Wie sieht dies denn rechtlich aus ? Das Zeugnis wird jetzt wohl etwas überarbeitet, aber der Punkt mit den Krankzeiten bleibt. Gruß Elli
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Für Praktika im Rahmen der Aus- und Weiterbildung genügt in der Regel eine einfache wertfreie Bescheinigung, da nicht die Leistungen entscheidend sind, sondern nur die Teilnahme. Krankheitsbedingte Fehlzeiten werden in der Regel nicht in Zeugnissen erwähnt.
Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
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Die Auskunft vom Arbeitsamt ist FALSCH.
Die Angabe von einzelnen kurzen Krankheitstagen darf nicht im Zeugnis stehen. Ob Weiterbildungsmaßnahme oder nicht, das Zeugnis ist ja nicht fürs Arbeitsamt bestimmt, sondern dient auch der späteren Bewerbung.
Die Hervorhebung "nach eigenen Angaben krank" macht die Sache noch negativer.
Das geht schon gar nicht