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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: KS am Juni 14, 2007, 13:21:59 Nachmittag

Titel: Anspruch auf Arbeitszeugnis
Beitrag von: KS am Juni 14, 2007, 13:21:59 Nachmittag
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie lange ich nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis habe?
Titel: Anspruch auf Arbeitszeugnis
Beitrag von: Gerti am Juni 14, 2007, 17:43:19 Nachmittag
Ich glaube der Arbeitgeber kann sich bis 3 Monate Zeit lassen.
Titel: Anspruch auf Arbeitszeugnis
Beitrag von: gast am Juni 14, 2007, 21:05:32 Nachmittag
Nein, es sind drei Jahre, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#8

8. Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann.