Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: laura am Februar 03, 2006, 22:12:15 Nachmittag
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Sehr geehrter Herr Schiller, ich habe die Firma, bei der ich zuletzt in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig war um eine Zeugniskorrektur gebeten, weil die verwendeten Zeugnisbausteine unvollständig und die Beschreibung der Arbeitsaufgabe unzutreffend war. Das unvollständige Zeugnis entsprach dennoch der Gesamtnote 1. Nach der Korrektur wurde überall das "sehr" weggelassen, nun heißt z.B. der berühmte Satz nicht mehr: Sie hat die Ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. (das stand im unvollständigen Zeugnis) sondern: Wir waren mit ihren Leistungen außerordentlich zufrieden. - Das ist doch eine Verschlechterung - oder?
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Nicht jedes Attribut muss in einem sehr guten Zeugnis durch Adjektive und Adverbien aufgewertet werden ("stets äußerst sorgfältig und immer sehr zuverlässig"), entscheidend ist der Gesamteindruck. In der Leistungszusammenfassung ist das Temporaladbverb aber von entscheidender Bedeutung:
Wir waren mit ihren Leistungen stets außerordentlich zufrieden (Note 1). Fehlt das "stets", wird dies als leichte Abwertung verstanden ("Wir waren mit ihren Leistungen außerordentlich zufrieden" = Note 2+).
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Nicht jedes Attribut muss in einem sehr guten Zeugnis durch Adjektive und Adverbien aufgewertet werden ("stets äußerst sorgfältig und immer sehr zuverlässig"), entscheidend ist der Gesamteindruck. In der Leistungszusammenfassung ist das Temporaladbverb aber von entscheidender Bedeutung:
"Wir waren mit ihren Leistungen stets außerordentlich zufrieden" =Gesamtnote 1. Fehlt das "stets", wird dies als leichte Abwertung verstanden ("Wir waren mit ihren Leistungen außerordentlich zufrieden" = Gesamtnote 2+).
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php