Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Netsurfer1975 am Februar 08, 2006, 10:46:42 Vormittag
-
Hier sind die Experten gefragt:
Ich habe in meinem Arbeitszeugnis im laufenden Text vor einem Nomen (das Wort: Verbandsberatung") vor dem ersten Buchstaben(V) einen handschriftliches, mit Kugelschreiber, geseztes kleines Häckchen.
Daher meine Fragen:
- Gibt es einen spezifischen Bedeutungsgehalt, welcher mit dem "Häckchen" in Verbindung gebracht wird?
- Wenn ja, auf welche versteckte Aussage ist damit zu schließen?
- Ist eine solche Kennung des Zeugnisses zulässig?
Vielen Dank im voraus,
Netsurfer1975
-
Generell: Nach §113 Gewerbeordnung ist es untersagt, Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen. Denkbare Merkmale sind: farbiges Papier, Ausrufezeichen, relativierende Anführungsstriche, Unterstreichungen, Häkchen ("Ausrutscher"), Striche oder Punkte links oder rechts von der Unterschrift usw.
Mitunter werden nach rechts oder links gerichtete Häkchen als Hinweis auf eine Parteimitgliedschaft gedeutet (Mitglied einer rechts- bzw. linksstehenden Partei).